Sitzung: Klaus Niehüser wird ab 2020 in Schwanau und Bad Rippoldsau-Schapbach arbeiten

Die Gemeinde Schwanau hat sich dazu entschieden, ab 2020 ihren Wald in Eigenregie zu beförstern. Neben dem Schwanauer Wald soll sich Revierförster Klaus Niehüser auch um den Forst in Bad Rippoldsau-Schapbach kümmern.

Schwanau. Derzeit wird der Schwanauer Wald noch vom Staat beförstert, doch das soll sich mit Ende des Jahres ändern: "Wir konnten uns bislang nicht beschweren, allerdings haben sich nun die Rahmenbedingungen geändert", erklärte Bürgermeister Wolfgang Brucker und sprach damit auf die grundlegende Umstrukturierung der Forstverwaltung des Landes Baden-Württemberg an (siehe Info). Mit Beginn des Jahres 2020 wird der Schwanauer Wald deshalb in Eigenregie beforstet. Dafür hat sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung ausgesprochen. Was bleiben wird, ist der Förster: Auch weiterhin soll Klaus Niehüser die Aufgaben im Wald übernehmen. Bislang hat er für das Landratsamt gearbetet, wird ab 2020 aber in den Dienst der Gemeinde für eine 60-Prozent-Stelle übernommen.

Eine Grundlage für die Entscheidung der Eigenbeförsterung sei eine Vereinbarung mit der Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach gewesen: Auch dort soll sich Niehüser künftig um den Wald kümmern. Hartmut Läßle von der gleichnamigen Liste stellte sich in der Sitzung die Frage, wie dies zu Stande kommt, da die beiden Gemeinden räumlich sehr weit von einander entfernt sind. "Das bedeutet lange Strecken zwischen den Arbeitsstellen", so Läßle. Revierförster Niehüser erläuterte daraufhin, dass er von 1988 bis 2000 für den Staatswald der Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapba ch zuständig war und diesen Wald erfolgreich beförstert hatte. "Ich werde mich dann eben als Pendler sehen, das ist kein Problem für mich", sagte er. Auch die Arbeiten würden sich ergänzen und gut kombinierbar sein.

Die Vereinbarung ist auf drei Jahre festgeschrieben. "Diese Zeitspanne ist sinnvoll. Danach kann eingeschätzt werden, ob noch nachjustiert werden muss", sagte Revierförster Niehüser. Daraufhin sei der Vertrag zwischen den Gemeinden jährlich kündbar.

Dass sich die Kosten für Bad Rippoldsau- Schapbach nur auf den Einschlag beziehen, sieht der Förster als gerechtfertigt an, da bei einem geringeren Einschlag auch weniger Zeit von ihm benötigt werde.

Das bisherige Einheitsforstamt wird aufgegeben. Gründe hierfür sind unter anderem die Vorgaben des kürzlich geänderten Bundeswaldgesetz durch das Land oder auch der Koalitionsvertrag der Landesregierung vom 13. März 2016, der die Überführung des Staatswaldes in eine Anstalt des öffentlichen Rechts vorsieht. Außerdem strebt die Landesregierung die Neuerung aufgrund ihrer Eindrücke aus dem sogenannten Kartellverfahren an. Die baden-württembergische Forstverwaltung war für die Vermarktung von Rundholz sowohl aus dem Staatswald wie auch aus kommunalem und privatem Wald zuständig. Das Bundeskartellamt betrachtete dies als eine Art Forstkartell und beabsichtigte, Maßnahmen anzuordnen, die weit in die Forstwirtschaft hineinreichende Auswirkungen zur Folge gehabt hätten. Dagegen klagte das Land Baden-Württemberg und obsiegte vor dem Bundesgerichtshof.