Beim Blumengeschäft "Flora Leppert" in Allmannsweier darf derzeit nur Salat eingekauft werden. Das ärgert die Inhaberin Simone Leppert gewaltig. Foto: Lehmann

Coronakrise: Blumenverkäuferin Simone Leppert aus Allmannsweier übt scharfe Kritik an der Gemeinde

Allmannsweier - Die Inhaberin von "Flora Leppert" in Allmannsweier fühlt sich von der Gemeinde im Stich gelassen. Laut Corona-Verordnung darf sie keine Blumen und Deko verkaufen. Ein Lieferservice ist für sie aber nicht leistbar.

Floristin fühlt sich im Stich gelassen 

"Momentan werden wir regelrecht gegängelt", sagt Simone Leppert, Geschäftsführerin von "Flora Leppert" in Allmannsweier. Weder Schwanaus Hauptamtsleitervertreter Jens Blümle noch Bürgermeister Wolfgang Brucker würden etwas gegen das Sterben der kleinen Gärtnereien, Blumengeschäfte und Lebkuchenverkaufsstände unternehmen.

"Wir dürfen im Hof, im Freien, keine Blumen, keine Pflanzen und keine weihnachtlichen Gestecke verkaufen. Lediglich unsere Salate aus unserer Gärtnerei", sagt Leppert. Würde sich ein Kunde beim Salatkauf allerdings noch für einen Deko-Weihnachtsstern interessierten, müsste Leppert diesen dem Kunden zusenden. "Er darf nicht direkt mitgegeben werden", sagt sie. Für das Blumengeschäft sei das ein extremer Aufwand, der mit der Mitarbeiteranzahl nicht zu bewältigen sei.

Das sei Wettbewerbsverzerrung 

Direkt gegenüber des Blumengeschäfts befindet sich ein Supermarkt, mit vielen floralen Angeboten, Weihnachtsdeko, Pflanzen und Gestecken. "Was für ein Hohn", ärgert sich Leppert. "Wir sind unfassbar wütend über diese Wettbewerbsverzerrung!", setzt sie nach. Sie könne es nicht verstehen, warum ein Verkauf im Freien mit Vertrauenskasse nicht erlaubt sei.

Der Kunde hätte ohne einen Kontakt, die Pflanzen auswählen und das Geld in die Briefkastenkasse einwerfen können. Um Bestellungen aufzugeben, sei hingegen Kontakt nötig.

Große Firmen profitieren davon 

"Es werden systematisch Branchen kaputt gemacht, in denen man uns das Grundrecht der freien Berufsausübung nimmt", sagt Leppert. Die großen Firmen mit vielen Filialen profitierten von diesen Maßnahmen – die kleinen gingen zugrunde. "Es ist unfassbar ungerecht und keiner tut etwas dagegen, alle ducken sich weg und sprechen von den vorgegebenen Regelungen aus Stuttgart und Berlin", so Leppert. Dabei gebe es Ordnungsämter, die auch einmal ein Auge zudrücken und eine Verordnung nicht so streng auslegen, ist sich Leppert sicher. "Ich kenne Blumengeschäfte, die einen Verkauf mit Vertrauenskasse genehmigt bekommen haben", sagt sie.

"Die Gemeinden haben als Ortspolizeibehörden dafür Sorge zu tragen, dass die Bestimmungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg auch umgesetzt werden", erklärt Bürgermeister Wolfgang Brucker auf Nachfrage unserer Zeitung. In der aktuellen Verordnung stehe ausdrücklich drin, dass zum Beispiel Blumengeschäfte und Gärtnereien nur Lieferservice anbieten dürfen aber keinen Abholservice. "Das gilt auch für andere Geschäfte wie Eisdielen oder auch Lebkuchenverkauf", so Brucker.

Den Vorwurf Lepperts weist Brucker zurück

Der Verkauf von Blumen, Pflanzen oder Erde zählen nicht zum Umfang der Grundversorgung und dürfe daher nicht weiter angeboten werden. "Das ist schlicht nicht erlaubt", betont Brucker. Die Gemeinde habe diese Umsetzung zu überwachen und gegebenenfalls darauf hinzuweisen. "Das haben wir auch alles intensiv mit Frau Leppert vor Ort und telefonisch besprochen und wir haben ihr die entsprechenden Verordnungstexte auch schriftlich zur Verfügung gestellt", stellt der Bürgermeister klar.

Wenn es aber keine rechtmäßigen und verordnungskonformen Umsetzungsmöglichkeiten gibt, dann könnte die Gemeinde diese auch nicht außerhalb der Verordnung gewähren. Die Gemeinde habe Verständnis für die Sorgen und Nöte gerade der kleinen Geschäfte. Dennoch: "Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gilt auch in Schwanau, eigenes Recht können wir nicht schaffen", fasst Brucker zusammen.

Den Vorwurf, Schwanau würde nichts gegen das Sterben kleiner Geschäfte tun, weißt Brucker ausdrücklich von sich. "Dass gleich gelagerte Geschäfte mit der Situation im Rahmen der geltenden Möglichkeiten von Beginn an konform umgehen, zeigt das Beispiel eines Blumengeschäftes aus einer Nachbargemeinde. Dort wurde schon mit dem letzten Amtsblatt diesen Jahres direkt auf den nur noch möglichen Lieferservice hingewiesen", so Brucker.

Auch der Zuckerwarenwagen ist betroffen 

Neben dem Blumengeschäft "Flora Leppert" in Allmannsweier stand eine Zeit lang der Zuckerwaren- und Lebkuchenwagen von Familie Hahn aus dem Schwanauer Ortsteil Ottenheim. "Er hatte die besten Hygienemaßnahmen aller Zeiten", lobt Simone Leppert, Inhaberin des Blumengeschäfts in Allmannsweier. Nun dürfe Familie Hahn keine Leckereien mehr verkaufen, weil es keine lebenswichtigen Nahrungsmittel sind.

"Im Supermarkt auf der anderen Straßenseite gibt es bergeweise Zuckerwaren", ärgert sich Leppert. Schwanaus Bürgermeister Wolfgang Brucker könne auch hier nur auf die Regelung des Landes hinweisen: "Der Verkauf von Lebkuchen und gebrannten Mandeln zählt leider nicht zum Umfang der Grundversorgung und darf daher nicht weiter angeboten werden." Daran könne nichts geändert werden, auch nicht in Schwanau.