Seit Juni 2016 erzeugen auf dem Höhenzug zwischen Ettenheim und Schuttertal sieben Windkraftanlagen umweltfreundlichen Strom. Doch schon bald nach der Inbetriebnahme beschwerten sich Anwohner im Schuttertal über die Geräusche, die von den Windrädern ausgehen. Foto: Archiv: Baublies

Verwaltungsgericht Freiburg gibt Betreiber Recht / Messung des Landratsamts angezweifelt

Der vom Landratsamt angeordnete schallreduzierte Betrieb des Bürgerwindparks Südliche Ortenau sei "voraussichtlich rechtswidrig". Zu diesem Urteil ist das Verwaltungsgericht Freiburg gekommen.

Freiburg/Schuttertal (sl). Die der Anordnung des Landratsamts zugrunde gelegte Impulshaltigkeit der Geräusche, die von den Rotoren ausgehen, sei "nicht hinreichend belegt", so die Begründung der Freiburger Richter.

Das Landratsamt Ortenaukreis hatte, wie berichtet, vom Betreiber Green City Energy gefordert, die Anlagen des Bürgerwindparks Südliche Ortenau so zu betreiben, dass von ihnen keine deutlich wahrnehmbare Impulshaltigkeit – von Bürgern in ihren Beschwerden teilweise als "Wummern" beschrieben – mehr ausgeht. Damit dieses "Wummern" abnimmt, müssten einzelne oder mehrere Anlagen gegebenenfalls sogar in einem schallreduzierten Betrieb gefahren oder sogar abgeschaltet werden, so das Amt.

Nachdem bei einer orientierenden Messung von Mitarbeitern des Landratsamts am 4. und 5. November 2016 eine "deutlich wahrnehmbare Impulshaltigkeit" festgestellt worden war, hatte die Behörde dem Betreiber ein Zwangsgeld von 25 000 Euro angedroht. Dagegen hatte Green City Energy einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt – und hat nun recht bekommen.

Bei einer weiteren Messung am 17. November durch ein Messinstitut, das im Auftrag des Betreibers arbeitete, hat sich die Impulshaltigkeit nicht bestätigt. Eben darauf nimmt das Freiburger Gericht nun Bezug: Es sei nicht hinreichend belegt, "dass von der Anlage überhaupt impulshaltige Geräusche ausgehen und damit ein Verstoß vorliegt".

Die Messung des Landratsamts vermag die Richter nicht zu überzeugen: Sie entspreche nicht komplett den Anforderungen, außerdem sei die für Lärmmessungen und Schallbegutachtungen erforderliche Sachkunde des Mitarbeiters nicht belegt, heißt es in der Urteilsbegründung.

Zahlreiche Beschwerden von Anwohnern können das Gericht in Freiburg nicht überzeugen

Eine andere Beurteilung ergebe sich auch nicht angesichts der zahlreichen Beschwerden von Bürgern. "Bei allem Verständnis des Gerichts für die Nachbarn seien deren subjektiven Eindrücke und Messungen sowie die Zahl ihrer Beschwerden nicht geeignet, die Impulshaltigkeit darzulegen oder gar nachzuweisen, sondern könnten nur Anlass für weitere behördliche Ermittlungen geben", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Selbst wenn man eine Impulshaltigkeit der Geräusche unterstelle, überwiege im Rahmen der Interessenabwägung "das Interesse der Betreibergesellschaft, vorläufig von den Folgen eines Vollzugs der angefochtenen Anordnung des Landratsamts verschont zu bleiben."

Knackpunkt für das Gericht ist offenbar die Tatsache, dass die Windräder grundsätzlich nicht zu laut sind – die Immissionsrichtwerte wurden eingehalten. Trotzdem empfinden Anwohner das auf- und abschwellende "Wummern" der Räder als störend.

Die Impulshaltigkeit dürfe nicht losgelöst von der Einhaltung der Immissionsrichtwerte beurteilt werden, betonen nun aber die Freiburger Richter. Selbst unter Berücksichtigung eines "Zuschlags" für die Impulshaltigkeit der Geräusche sei nicht ersichtlich, dass die Immissionsrichtwerte überschritten würden und ein Ausmaß erreichten, das der Nachbarschaft nicht zugemutet werden könne.

Wegen der Einhaltung der Immissionsrichtwerte sei das private wirtschaftliche Interesse der Betreibergesellschaft am vorläufigen Weiterbetrieb höher zu bewerten als das öffentliche Interesse an einer sofortigen weiteren Betriebseinschränkung oder gar Abschaltung der Anlage.

Die Entscheidung des Gerichts führt im Kern dazu, dass das Landratsamt seine Anordnung nicht vollstrecken kann, der Betreiber bleibt also von einem Zwangsgeld verschont. Doch die Entscheidung aus Freiburg habe keine Auswirkungen auf die seit Dezember 2016 gefahrene Betriebsweise, hebt das Amt hervor. Seit dieser Zeit sind die Windenergieanlagen 1, 2 und 7 in der Nacht komplett abgeschaltet, und die Anlagen 3 bis 6 laufen nachts nur im schallreduzierten Betrieb.

Das Landratsamt will nun laut einer Pressemitteilung prüfen, ob Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim gegen die Entscheidung des Freiburger Gerichts eingelegt wird. Unabhängig davon sei man bereit, das weitere Vorgehen mit dem Betreiber an einem runden Tisch zu besprechen.


Kommentar von Herbert Schabel

Tropfender Hahn

Der Bürgerwindpark Südliche Ortenau erzeugt Geräusche, die das Maß des Erträglichen für die Menschen im Schuttertal übersteigen – zu dieser Ansicht ist das Landratsamt im vergangenen Herbst nach zäher Überzeugungsarbeit des Vereins Pro Schuttertal gekommen. Das Verwaltungsgericht Freiburg sieht es laut seinem aktuellen Beschluss anders und stützt sich dabei auf die Messung eines Fachbüros. Wer hat recht? Beide Seiten vermutlich. Die Windräder halten die erlaubten Grenzwerte zwar ein, verursachen dabei aber ein Rauschen, das mal lauter und mal leiser ist. Ein pulsierendes Geräusch, das die Anwohner nicht überhören können, gerade nachts, wenn es sonst stiller ist. Dieses "Wsch Wsch" im Hintergrund muss man mit der Wirkung eines tropfenden Wasserhahns vergleichen, der vielleicht nicht zu laut, aber auf Dauer nervtötend ist. Den Betroffenen im Schuttertal ist zu wünschen, dass Messverfahren eingeführt werden, die auch diese Art von Lärm berücksichtigen.