Es ist weiterhin unsicher, wann die Entscheidung über die Nachfolge von Bürgermeister Carsten Gabbert im Rathaus der Gemeinde Schuttertal fällt. Daas Landratsamt muss entscheiden, ob am 19. April gewählt werden darf. Foto: Kornfeld

Bürgermeisterwahl: Entscheidung eventuell noch nicht im April / Kandidat Speitelsbach macht erstmal Pause

Schuttertal - Ob der 19. April als Termin für die Bürgermeisterwahl im Schuttertal bestehen bleibt, ist wegen des grassierenden Coronavirus ungewiss. Die Entscheidung darüber liegt beim Landratsamt.

Die beiden Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters in Schuttertal, Matthias Litterst und Samuel Speitelsbach, stehen seit Montagabend fest. Bis 18 Uhr hatte sich kein weiterer Bewerber gemeldet und der Wahlausschuss der Gemeinde hatte die beiden Kandidaten formal festgestellt.

Wie sicher ist die Wahl?

Sehr unsicher. Der Wahltermin, Sonntag, 19. April, ist durch die Coronaverordnung des Landes in Frage gestellt. Die Auflagen zur Einschränkung des Infektionsrisikos sind groß. Dass auf öffentliche Kandidatenvorstellungen verzichtet werden muss, ist dabei nur einer von vielen Aspekten.

Die Gemeinde hat die Bürger zur Briefwahl aufgerufen und dafür extra eine große Menge zusätzlicher Briefwahlformulare eingeplant. Außerdem wurden weitere Maßnahmen ergriffen, um das Infektionsrisiko zu senken, beispielsweise wurde für neue Kugelschreiber und ausreichend Desinfektionsmittel gesorgt. Die Wahlkabinen sollten in großem Abstand voneinander aufgestellt werden. Nur wenige Wählern hätten das Wahllokal gleichzeitig betreten können.

Was sagt Carsten Gabbert?

Der scheidende Bürgermeister: "Wir sind da in keiner einfachen Situation, aber das Landratsamt hat ein noch größeres Problem, denn dort, genauer beim ersten Landesbeamten, liegt die Entscheidung." Gabbert sieht zwei Faktoren, die für diese Entscheidung maßgeblich sind.

Einmal müsse formal bewertet werden, ob die Wahl nach demokratischen Standards in der jetzigen Situation überhaupt stattfinden könne. Zweitens sei es fraglich, ob es moralisch zu verantworten sei, dass die Wähler ins Wahllokal kommen und sich eventuell infizieren.

Gibt es eine reine Briefwahl für Schuttertal?

Nein. Eine Umstellung auf eine reine Briefwahl sei rechtlich nicht möglich.

Wann entscheidet das Landratsamt?

Gabbert rechnet mit einer Entscheidung des Landratsamts in den kommenden zwei Tagen. Dieses teilte der LZ auf Anfrage mit, dass dort aktuell die Möglichkeiten geprüft werden und man sich mit der Gemeinde abstimme. Sobald die Prüfung abgeschlossen sei, werde darüber informiert.

Das sagen die Kandidaten

Matthias Litterst: Für ihn liegt die Entscheidung nun bei der Kommunalaufsicht, also beim Landratsamt: "Dort sitzen die Experten", sagt er zur eventuellen Verschiebung des Wahltermins. Er hatte bereits vor zwei Wochen öffentliche Veranstaltungen, wie geplante Themenabende und Ortsrundgänge zum Schutz der Bürger ausgesetzt.

Litterst bedauerte, auf den persönlichen Kontakt verzichten zu müssen, aber die Sicherheit und Gesundheit der Menschen liege ihm am Herzen. Der Ortenberger ist für Bürger unter Telefon 01520/1 47 59 88 oder per E-Mail an info@matthias-litterst.de erreichbar und gibt Informationen auf seiner Webseite sowie über Facebook und Instagram bekannt.

Wie sieht Matthias Litterst seine Chancen?

Nach seinen Aussichten bei der Wahl befragt, sagt er, dass er nie darauf aus gewesen sei, gegen jemanden Wahlkampf zu führen. "Mein Ziel ist es, die Wähler von mir zu überzeugen. Ich bin überzeugt, dass ich von meiner Ausbildung und meinem Werdegang her geeignet und gut gerüstet für das Bürgermeisteramt bin".

Samuel Speitelsbach: Der Dauerbewerber geht die Sache gelassen an. Danach befragt, welche Ziele er für die Gemeinde Schuttertal erreichen will, falls er gewählt wird, antwortet er: "Da habe ich mir nichts überlegt, die Wahl findet sowieso nicht statt."

Vor der Corona-Krise habe er sich jedoch gedacht, dass er die "Grundlagen des Handelns ändern" wolle. Wahlkampf will Speitelsbach im Moment nicht machen. Er tritt nicht mit den Wählern in Kontakt. "Ich habe mir gedacht, ich mach jetzt erst einmal Pause."

Info: Die Richtlinien

Das Innenministerium gibt Hinweise zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Bürgermeisterwahlen. Diese würden nicht generell durch die Corona-Verordnung des Landes untersagt. Die Absage einer unmittelbar bevorstehenden Bürgermeisterwahl könne durch die Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt) erfolgen, wenn die Wahl bei Durchführung ansonsten für ungültig erklärt werden müsste. Eine präventive Absage der Wahl aus anderen Gründen könne nicht erfolgen.