Windkraft: Alles korrekt auf Weißmoos

Schuttertal (red/web). Eine Klage gegen das Landratsamt des Ortenaukreises von Windkraftgegnern ist vom Verwaltungsgericht Baden-Württemberg abgewiesen worden. Dabei ging es unter anderem um Lärmbelästigung, Infraschall und Sichtstörungen durch die Anlagen auf dem Weißmoos. Das Urteil wurde bereits im Frühjahr gefällt und ist nun rechtskräftig geworden. Dies teilen der Bundesverband Wind-Energie (BWE), die Ökostromgruppe Freiburg und die SWE Bürgerwind mit.

Auf dem Weißmoos wurden Mitte der 90er-Jahre zwei Windenergieanlagen errichtet. Um das Windpotenzial noch besser zu nutzen, wurde 2010 der Beschluss gefasst, die Anlagen durch eine neue, deutlich höhere Anlage zu ersetzen. Ziele waren die Stromproduktion von bis dato einer Million Kilowattstunden (kWh) im Jahr zu verfünffachen und gleichzeitig die Zufriedenheit der drei Familien, die im Umkreis von weniger als 500 Metern um den Standort wohnen, zu erhalten. Außerdem wurde für die Bürger, die sich an der neuen Anlage finanziell beteiligen, eine passable Rendite geplant, heißt es in der Mitteilung.

Die Ziele seien in vollem Umfang erreicht worden. Die mit 5,2 Millionen Kilowattstunden kalkulierte Stromproduktion lag von 2015 bis 2017 bei durchschnittlich 5,5 Millionen und alle drei Nachbarn leben nach wie vor gerne beim Windrad, so die Mitteilung. Für die Bürger erfolgten alle prognostizierten Ausschüttungen.

Trotzdem kam es zur Klage von Windkraftgegnern, die nun "endgültig" abgewiesen wurde. Revision wurde nicht eingelegt. BWE, die Ökostromgruppe und die SWE zeigten sich glücklich über den Erfolg vor Gericht.