Die Katholische Kindertageseinrichtung St. Angela im Ortsteil Dörlinbach. Foto: Kiryakova

Kita-Gebühren: Zehn verschiedene Vorschläge vorgestellt / Notbetreuung wird tageweise berechnet

Dörlinbach - Eltern bezahlen in der Gemeinde Schuttertal für ihre Kinder nur die Betreuung, die sie in Anspruch genommen haben. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen.

Der Gemeinderat hat auf der Sitzung am Dienstag in der Festhalle in Dörlinbach beschlossen, wie die Gebühren für die Betreuung während des Lockdowns abgerechnet werden.

Der Beschlussvorschlag, den Kämmerin Lisa Kopf erläuterte, war sehr umfangreich. Da es in den drei Kindergärten und der Grundschule verschiedene Modelle der Betreuung gegeben hatte, gibt es zehn unterschiedliche Vorschläge, wie Gebühren abgerechnet oder erlassen werden. Das Defizit der Gemeinde durch den Beitragsausfall beläuft sich auf 34 470 Euro.

"Gebühren und Beiträge werden nur fällig, wenn für sie eine entsprechende Betreuungsleistung in Anspruch genommen wurde." Damit würden für die Familien die Beiträge erlassen, deren Kinder nicht in der Betreuung gewesen sind. Die Gebühren im Dezember werden nicht erstattet, weil laut Vorlage nur an fünf beziehungsweise sechs Tagen in den Kindergärten und der Schule keine Betreuung stattgefunden hat.

Gemeinde möchte die Familien entlasten

Lediglich die Notbetreuung in der Schule würde in diesem Monat nicht abgerechnet. Die Nachfrage sei zu gering gewesen. Für den Januar beschloss der Rat, dass die Beiträge für Kita und Schule erstattet werden – für die Kinder, die nicht in der Notbetreuung gewesen sind. Da in diesem Monat keine Schulbusse gefahren sind, werden hier keine Gebühren erhoben. Die Notbetreuung in den Kindergärten wird tageweise mit der jeweils regulär gebuchten Art der Betreuung – wie Regelbetreuung oder verlängerte Öffnungszeiten – abgerechnet. Das sei mit der Leitung der Kitas bereits abgesprochen.

Im Schulbereich kann im Januar die Notbetreuung der Gemeinde abgerechnet werden. Gemeint ist damit die Zeit der verlässlichen Grundschule in der Mittagspause zwischen 12 und 13.30 Uhr. Für ein bis zwei Tage werden monatlich 15 Euro berechnet, für drei bis fünf Tage 20 Euro je Monat. Die Geschwisterregelung wird hier angewendet.

Im vergangenen Monat wurden die Einrichtungen am 22. Februar wieder geöffnet. Damit war die Notbetreuung nicht mehr notwendig. Für die Zeit vom 1. bis 21. Februar wird die Notbetreuung wie im Januar abgerechnet. Für die letzte Woche im Februar (fünf Arbeitstage) erfolgt eine tageweise Abrechnung nach der jeweils gebuchten Betreuungsform.

Da in der Grundschule seit Ende des Lockdowns Wechselunterricht stattfindet, wird die Notbetreuung hier weiter angeboten. Die Beiträge der Notbetreuung sollen wie im Januar berechnet werden. "Die Gemeinde möchte dadurch die Familien bestmöglich entlasten", heißt es in der Vorlage.

Da der Schulbus im Februar nur zwei Tage gefahren ist, "hält es die Gemeinde für vertretbar, die Eigenanteile zur Schülerbeförderung zu erlassen". Ab März gilt wieder der reguläre Pauschalsatz von 20 Euro je Monat.

Der Stiftungsrat der katholischen Kirchengemeinde "An der Schutter" als Träger der Kindergärten in Schuttertal muss diesen Vorschlägen noch zustimmen. Darüber soll in der nächsten Sitzung des Stiftungsrates am 23. März beraten werden.

Der Gemeinderat stimmte dem Antrag einstimmig und ohne Diskussion zu

Das Land wird für die Zeit vom 11. Januar bis 22. Februar eine Erstattung der Gebühren in Höhe von 80 Prozent übernehmen. Damit werden die nicht erhobenen, beziehungsweise zu erstattenden Gebühren bezuschusst. Die restlichen 20 Prozent tragen die Kommunen.