Der Angeklagte stritt sowohl vor dem Lahrer Amtsgericht als vor dem Landgericht Offenburg ab, den Kontrolleur geschlagen zu haben. Foto: Achnitz

Justiz: Betriebsinhaber soll Mann Kamera aus der Hand geschlagen haben, Angeklagter mit Strafmaß zufrieden

Schuttertal/Offenburg - Ein Betriebsinhaber aus dem Schuttertal muss insgesamt 720 Euro dafür zahlen, dass er einen Kontrolleur des Landratsamts geschlagen hat. Damit bestätigt das Landgericht Offenburg einen Urteilsspruch des Lahrer Amtsgerichts. "Wir sind der Überzeugung, dass sich alles so ereignet hat, wie es angeklagt war", fasste Gabriele Bräutigam, die vorsitzende Richterin, das Urteil zusammen. Das Schöffengericht hatte am Landgericht Offenburg über die Berufung zu befinden, die der Angeklagte gegen ein Urteil des Amtsgerichts Lahr eingelegt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann einen tätlichen Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten in Tateinheit mit Sachbeschädigung vorgeworfen.

Am 11. März 2020 war er dafür zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt worden. Sowohl in der ersten Instanz als auch in der Berufungsverhandlung bestritt der Angeklagte den zugrundeliegenden Sachverhalt. Kontrolle des Betriebs: Auf dem Betriebsgelände des Beschuldigten fand am 26. Juni eine Kontrolle durch drei Mitarbeiter des Landratsamts Ortenau statt. Von einem der Lebensmittelkontrolleure, einem ehemaligen Konkurrenten, fühlte sich der Angeklagte während der Besichtigung persönlich schikaniert. Bereits 2018 war sein Betrieb von diesem nämlich wegen verschiedener Beanstandungen vorübergehend geschlossen worden. Als es nun darum ging, unhygienisch gelagertes Verpackungsmaterial vor einem Raum mit Fleischabfällen auch fotografisch festzuhalten, war dies dem Angeklagten nicht recht. "Sie machen hier keine Bilder", soll er gesagt haben. Es handele sich in diesem Bereich um privat genutzte Räume, die nicht zum Betrieb gehören. Kamera wurde zerstört: In der Auseinandersetzung darum fiel plötzlich der Fotoapparat des Kontrolleurs zu Boden und zerbrach in mehrere Teile. Die Kontrolle wurde daraufhin abgebrochen und erst am darauffolgenden Tag unter Polizeischutz fortgesetzt.

Keine konkrete Erinnerung an den Schlag

Der Inhaber des Betriebs wurde vom Amt für Lebensmittelüberwachung angezeigt. Eine ihm zugeschickte Rechnung über die Anschaffung einer neuen Kamera hat der Angeklagte nach einigen Unstimmigkeiten beglichen.  Die Anklage: Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, dem Kontrolleur die Kamera aus der Hand geschlagen zu haben, um Fotoaufnahmen zu verhindern. So hatten es zwei der drei Kontrolleure vor dem Amtsgericht Lahr bei der Beweisaufnahme als Zeugen ausgesagt. Die zum Team gehörige Amtstierärztin wollte sich in der Berufungsverhandlung aber nicht mehr festlegen: An den Schlag selbst könne sie sich nicht erinnern, aber eine schnelle Bewegung des Angeklagten habe sie aus dem Augenwinkel wahrgenommen. Der Kontrolleur, der fotografieren sollte, blieb jedoch bei seiner Aussage: Der Angeklagte habe ihm auf das rechte Handgelenk geschlagen, sodass ihm die Kamera aus der Hand gefallen sei. Alle Zeugen bestätigten seinen darauf geäußerten Satz "Das hätten sie nicht machen sollen".

In seinem Plädoyer forderte Rechtsanwalt Dino Schaudel-Del Deo, dass sein Mandant im Zweifel freigesprochen werden müsse. Staatsanwalt Jochen Wiedemann hielt dem entgegen: "Es haben sich keine vernünftigen Zweifel ergeben, dass das Urteil des Amtsgerichts in Lahr nicht richtig war. Dem ansonsten unbescholtenen Betriebsinhaber sind in diesem Augenblick die Nerven durchgegangen." Dieser Auffassung schloss sich das Gericht an. Jedoch reduzierte es die Geldstrafe angesichts der wegen der Pandemie inzwischen schlechten Wirtschaftslage des Geschäftsmanns auf 90 Tagessätze zu nur noch je acht Euro. Vor dem Gerichtssaal äußerten sich der Angeklagte und sein Anwalt zufrieden mit dem erheblich reduzierten Strafmaß.