Foto: Fotosimulation: Simonsen Lill Consult

Anwohner wollen Anlage – hier eine Simulation – verhindern

Seelbach/Schuttertal - Mitte Februar ist das Windrad auf dem Kallenwald bei Seelbach genehmigt worden. Doch die Bewohner des Sodhofs wollen sich nicht geschlagen geben. Nun hat der Friesenheimer Anwalt Franz Lögler Widerspruch gegen den Beschluss eingelegt. Erst am Montagabend hat der Gemeinderat Seelbach einstimmig dem Bau einer 230 Meter hohen Windkraftanlage auf dem Langenhard zugestimmt. Fast genauso hoch soll das geplante Windrad auf dem Kallenwald oberhalb des Sodhofs werden, rund 4,2 Megawatt soll es einmal produzieren. Mitte Februar hatte das Landratsamt dem Bauprojekt zugestimmt. Projektentwickler ist die Firma Ökostrom mit Sitz in Freiburg, Bau und Betrieb liegen bei der Badenova-Tochter Wärmeplus.

Es ist nicht das erste Windrad im Blickfeld der Höhengaststätte Sodhof. Insgesamt 16 Windräder kann man von dort erkennen. Darunter auch die vier Anlagen auf dem Kambacher Eck, die rund eineinhalb Kilometer entfernt sind. Das neue Bauwerk soll aber nur noch weniger als einem halben Kilometer entfernt sein. Das ist für die Sodhof-Bewohner vor allem eines: viel zu nah an ihren Häusern.

Sie befürchten Lärmbelästigungen durch die Anlage. Denn bereits mit den mehr als einen Kilometer entfernten Windrädern am Kambacher Eck habe man schlechte Erfahrungen gemacht, teils seien diese in einer "riesigen Lautstärke zu hören", berichten die Anwohner. Aber auch die Gefahr eines möglichen Brands der Anlage macht ihnen Sorgen. Im Februar 2019 war ein Windrad auf dem Langenhard abgebrannt, ebenso im Jahr 2013.

Anlagengeräusche sollen mit Betonmischergeräuschen vergleichbar sein

Nachdem die Pläne zum Bau bekannt wurden, wandten sich deshalb einige Anwohner an Anwalt Franz Lögler. Dieser hat nun Widerspruch gegen den Beschluss des Landratsamts eingelegt. In seinem Schreiben, das unserer Redaktion vorliegt, stützt er sich auf das Lärmproblem und die "optisch bedrängende Wirkung" der geplanten Windkraftanlage.  Der Lärm: Insbesondere, der Lärmpegel für Anwohner und Gäste, schreibt Lögler, sei auf keinen Fall zu unterschätzen. Die Höhengaststätte Sodhof betreibe neben der Innengastronomie außerdem auch einen Bier- und Vespergarten. "Bei den angegebenen Windverhältnissen tritt insbesondere eine Lärmbelästigung durch andauernde impulshaltige laute Laufgeräusche auf", heißt es in dem Schreiben weiter. Die lauten Geräusche der Anlagen werden dabei mit den Laufgeräuschen eines Betonmischers verglichen. Löglers Fazit: Durch den Lärm verliere die Gaststätte an Attraktivität, weniger Besucher könnten kommen und ein "erheblicher Umsatzrückgang" drohe. Die Optik:  Lögler spricht in seinem Schreiben zudem von einer "optisch bedrängenden Wirkung", sowohl gastronomisch gesehen als auch für die Wohnnutzung. Es käme durch die zahlreichen Windräder zu einer "erdrückenden und durch die Vielzahl der Anlagen in der Umgebung zu einer umzingelnden Wirkung".

Zudem sei der Kallenwald nach dem Tal zwischen der Passstraße Geroldseck und dem gegenüberliegenden Gebirgszug mit dem Kallenberg der einzige unbelastete Bergrücken in südlicher Richtung, schreibt der Anwalt. Die Windrad-Belastungen kämen erst ungefähr zwei bis 2,5 Kilometer weiter südlich, lägen hinter dem Kallenwald und seien vom Landschaftsschutzgebiet insbesondere von der Geroldseck nicht sichtbar.

Bereits zuvor hatte es ein Anwohner des Sodhofs in einer Sitzung des Ortschaftsrats Wittelbach so formuliert: "Der geplante Turm würde den Besitzern und Gästen im Genick hängen". Die Stromversorgung: Die Fläche auf dem Kallenwald sollte, so schreibt es Lögler, nach dem Willen des Planungsverbands drei Windkrafträder aufnehmen. Laut dem Unternehmen Ökostrom sei am geplanten Standort aber nur eine Anlage möglich. "Es ist völlig unschlüssig, dass eine einzige Anlage einen wesentlichen Beitrag zur regenerativen Stromversorgung bringen kann und das auch noch in einem Landschaftsschutzgebiet", argumentiert Lögler.   So geht’s weiter: Über den Widerspruch entscheidet nun das Regierungspräsidium Freiburg. "Bekommt mein Mandant Recht, wird die Genehmigung aufgehoben oder geändert. Bekommt er nicht Recht, wird der Widerspruch zurückgewiesen. Damit ist das Widerspruchsverfahren beendet", erklärt Lögler. Sein Mandant habe jedoch die Möglichkeit eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht zu erheben. Dann käme es zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung, erklärt der Anwalt.

In der Region die Energiewende umzusetzen, sei das erklärte Ziel der Badenova, heißt es aus der Pressestelle. "Wir freuen uns, dass die Gemeinden Seelbach, Schuttertal und Biberach – und viele ihrer Bürger – dies ausdrücklich unterstützen." Aktuell befinde sich das Projekt Kallenwald in der Projektumsetzung. Die Genehmigung des Projekts regle in einer "Vielzahl von Nebenbestimmungen den Bau und Betrieb der Anlage. Natur- und artenschutzrechtlichen Belangen werde mit diesen Nebenbestimmungen ebenso in hohem Maße Rechnung getragen, wie unter anderem dem Recht der Bürger auf Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Lärm und Schattenwurf.

"Das Landratsamt prüfte sehr genau und bis ins kleinste Detail unsere Unterlagen, bevor wir dir die Genehmigung erhalten haben. Ziel ist es, gerade zu vermeiden, dass es unter anderem Probleme mit Lärm- und Umweltauswirkungen gibt", heißt es abschließend.