Unbekannte sollen ein Pferd in Ettenheimmünster absichtlich verletzt haben. (Symbolfoto) Foto: Dittrich

Schlimmer Verdacht: Ein Pferd in Ettenheimmünster ist schwer verletzt worden. Die Polizei geht von Vorsatz aus. Vergangene Woche gab es in Kehl bereits einen ähnlichen Fall.

Ettenheimmünster - Ein Pferd ist zwischen Dienstag- und Mittwochabend in einem Freiluftstall in der Münstertalstraße Ettenheimmünster von einem Unbekannten verletzt worden. Die Stute musste von einem Tierarzt versorgt werden, teilt das Polizeipräsidium Offenburg mit. Aus ermittlungstaktischen Gründen wollte dieses nicht verraten, welche Verletzungen dem Pferd genau zugefügt wurden. Nach Einschätzung der Beamten des Polizeipostens Ettenheim dürfte die Verletzung an dem Vierbeiner jedoch mutwillig herbeigeführt worden sein. Die Ermittler bitten die Bevölkerung um Mithilfe und erhöhte Aufmerksamkeit.

Dem Tier in Kehl geht es wieder gut

Bereits am Mittwoch vergangene Woche hatte es in Kehl einen ähnlichen Fall gegeben. Damals wurde an einem Pferd auf einem Reiterhof im Kehler Raum eine Verletzung festgestellt. Nach Einschätzung des Tierarztes könnte die Verletzung dem Pferd mutwillig zugefügt worden sein. Der Vierbeiner ist glücklicherweise wieder wohlauf, teilt die Polizei mit. Ob es zwischen den beiden Fällen einen Zusammenhang gibt, ist derzeit unklar. Häufig scheinen solche Fälle jedoch nicht zu sein. "Es ist meines Wissens dieses Jahr das erste Mal, dass es solche Fälle gibt", so ein Polizeisprecher.

Mögliche Zeugen, die im Zusammenhang mit den Verletzungen der Pferde verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich für den Fall in Ettenheimmünster unter Telefon 07822/44 69 50 und für den Fall in Kehl unter Telefon 0781/21 22 00 zu melden.

»Sie leiden leise«: Eine Pferdebesitzerin berichtet

Vielen Pferdefreunden dürfte es noch in Erinnerung sein. 2012 hatte ein Pferdeschänder rund um  Freiburg sein Unwesen getrieben und Stuten im Vaginalbereich mit Gegenständen verletzt. Auch 2013 und 2014 hatte es noch Fälle gegeben. »Damals war es richtig schlimm. Man hatte richtig Angst, die Pferde draußen zu lassen«, berichtet einen Pferdebesitzerin aus Offenburg der LZ.

Viele Ställe hätten damals nachgerüstet und in Kameras investiert, um die Tiere zu schützen. »Das Schlimme ist: Obwohl das Schmerzempfinden beim Pferd genauso ausgeprägt ist wie das des Menschen und anderer Wirbeltiere, leidet es stumm. Das spielt den Tätern natürlich voll in die Karten«, so die Pferdebesitzerin.

Die rohe und quälerische Misshandlung von Tieren wird gemäß § 303 des Strafgesetzbuches und  Sachbeschädigung oder gemäß § 17 des Tierschutzgesetzes geahndet. Im Bußgeldverfahren nach § 18 des Tierschutzgesetzes kann sie mit Geldbuße von  bis zu 25.000 Euro geahndet, erklärt der Deutsche Tierschutzbund.