Die Sternenberghalle kann aufgrund der Sanierungsarbeiten vom 24. März bis 4. September 2025 nicht genutzt werden. Foto: Gemeinde

Nach der Sommerpause startet die Sanierung der Sternenberghalle – zunächst überwiegend im Außenbereich. Vom 24. März bis 4. September 2025 ist der Innenbereich dran.

Jahrelang ließ die Sanierung der Sternenberghalle auf sich warten – jetzt wird sie konkret: Die ersten Arbeiten gehen bereits nach der Sommerpause los. Diese finden überwiegend im Außenbereich statt, weshalb die Halle vorerst weiter nutzbar bleibt, heißt es in einer Mitteilung der Gemeinde. Im Frühjahr 2025 sollen sich die Arbeiten dann in den Innenbereich der Halle verlagern.

„Aufgrund der anstehenden Baumaßnahmen und aus Sicherheitsgründen muss die Sternenberghalle vom 24. März bis zum 4. September 2025 vollständig gesperrt werden“, heißt es in der Mitteilung der Gemeinde weiter. In diesem Zeitraum ist der Zugang zur Halle aus bautechnischen und sicherheitstechnischen Gründen untersagt. Die Sperrung dient dem Ziel, „eine reibungslose und effiziente Durchführung der Sanierungsarbeiten zu gewährleisten“.

Gegenstände in der Halle können dort weiter gelagert werden

Eine Hallennutzung ist während der Sperrung nicht möglich. Es sei der Gemeinde allerdings gelungen, ein Raumkonzept zu erarbeiten, das ermögliche, die in der Halle gelagerten Gegenstände vor Ort umzulagern und dadurch in der Halle zu belassen. Die betroffenen Vereine und Organisationen, die die Halle nutzen, sollen rechtzeitig über das weitere Vorgehen informiert werden.

Die Gemeinde Friesenheim bittet alle betroffenen Bürger um Verständnis für die notwendigen Maßnahmen im Rahmen der Sanierung der Sternenberghalle und steht für Rückfragen zur Verfügung. „Ich freue mich sehr, dass es jetzt endlich losgeht. Die Sperrung ist leider nicht zu vermeiden. Die aufgrund des Alters notwendige Sanierung wird die Halle jedoch technisch enorm aufwerten, was zum Schluss allen zugute kommt. Es freut mich ebenfalls, dass wir ein Konzept erarbeiten konnten, welches die Sperrzeiten auf ein Minimum reduziert und welches Lagerflächen für die Betroffenen Vereine vorhält“, so Friesenheims Bürgermeister Erik Weide.

Über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ erhält die Gemeinde eine Förderung und nutzt diese um die Halle zu sanieren.

Förderung über das Bundesprogramm

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK)
unterstützt Städte und Gemeinden deutschlandweit beim Erhalt ihrer sozialen Infrastruktur. Es wurde erstmals 2015 aufgelegt. Bis 2021 hat der Bund 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Rund 900 Projekte wurden für eine Förderung ausgewählt, gut 750 Projekte davon betreffen Sportstätten. Im Fokus stehen das soziale Miteinander und der Klimaschutz. Gefördert werden investive Maßnahmen – Sanierungen und in Ausnahmefällen auch Ersatzneubauten – mit besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung. Die Projekte müssen außerdem von beachtlicher Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune sein. Seit 2022 wird das Programm aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert und mit deutlicherem Fokus auf die energetische Sanierung der zu fördernden Einrichtungen fortgeführt.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
wurde mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 errichtet. Dazu wurden die Zuständigkeiten für Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten, für Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsprogramme und Wohnen sowie für Raumordnung, Regionalpolitik und Landesplanung aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat übertragen. Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) fällt seit der Neugründung des BMWSB in dessen Zuständigkeit.