Ex-Verfassungsschützer und Jurist Hans-Georg Maaßen Archivfoto: Reichel Foto: Lahrer Zeitung

Veranstaltung: Hans-Georg Maaßen spricht vor Werte-Union

Rust (red/ma). Der Werte-Union-Regionalverband Südlicher Oberrhein haben gemeinsam mit der Senioren-Union Herbolzheim-Kenzingen den ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes Hans-Georg Maaßen in das Europa-Park-Hotel Santa Isabel nach Rust eingeladen. Der Rechtsanwalt referierte zum Thema "Wie sicher ist unsere Demokratie?".

Referent ruft zum Mitmachen auf

"Die Demokratie hat viele Feinde. Es sind Terroristen und Extremisten, die aus ideologischen oder religiösen Motiven unsere freiheitliche Demokratie ablehnen und Meinungsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit und soziale Marktwirtschaft abschaffen wollen", erläuterte Maaßen laut einer Pressemitteilung der Werte-Union. Besorgniserregend sei aber auch die innere Verfasstheit unserer Demokratie mit Blick auf Migration, innere Sicherheit, Meinungsfreiheit und der Demokratiefähigkeit von Teilen der Gesellschaft. "Wohin steuern wir und was muss sich ändern?", so Maaßen.

Eingangs seines Vortrags hob Maaßen hervor, dass dieses Thema des Abends viel mit seinem persönlichen Werdegang zu tun habe, mit seinem vormaligen Auftrag als Bundesverfassungsschutzpräsident, "die Verfassung zu schützen, also das Grundgesetz, nicht den Staat, nicht die Regierung". Maaßen betonte in seinem Vortrag, dass die Demokratie verwundbar sei. Freiheitliche Demokratie sei keine Selbstverständlichkeit, sie sei nicht zum Konsumieren, sondern müsse stets geschützt und durch aktive Beteiligung der Bürger in den demokratischen Strukturen gepflegt werden, appellierte Maßen an sein Publikum.

Von zentraler Bedeutung in einer freiheitlichen Demokratie sei die Herrschaft des Rechts, die dann gegeben sei, wenn alle unter dem selben Recht stünden, wenn Volkssouveränität gegeben sei, nämlich die Herrschaft des Volkes, genauer: die Herrschaft durch das Volk und für das Volk. Maaßen hob hervor, dass das Gegenteil der Fall sei, wenn sich eine Herrschaft durch das Recht durchsetze, wie dies beispielsweise in der DDR der Fall war. Für die Bürgerrechte müsse in einer freiheitlichen Demokratie gelten, dass die Schranken der Freiheit immer oben seien, nur im Ausnahmefall dürfe diese gesenkt werden – in totalitären Systemen sei diese genau umgekehrt: Da seien die Schranken stets unten und nur im Einzelfall oben.