Die Gebäude in der Jakob-Schneider-Straße in Rust werden im kommenden Jahr abgerissen. An ihrer Stelle sollen zwei Hotelgebäude mit 105 Zimmern entstehen. Foto: Archiv: Mutz

Im zweiten Versuch scheint es zu klappen: In der Jacob-Schneider-Straße sollen 105 Zimmer entstehen

Mit einer Bebauungsplanänderung hat der Gemeinderat den Weg frei für zwei neue Hotelgebäude in der Jacob-Schneider-Straße unweit des "Bell Rocks" freigemacht. Insgesamt sollen 105 Zimmer entstehen.

Rust. Im kommenden Jahr sollen die Gebäude abgerissen und mit dem Neubau der beiden Hotels begonnen werden, wie Bernhard Haltermann von der Firma Logo Immobilien aus Ettenheim auf Nachfrage mitteilte. Das Gelände habe die Firma bereits erworben.

Bereits im Juli des vergangenen Jahres hatte das Unternehmen eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines großen 100 Meter langen Hotels mit 117 Zimmern gestellt. Der große Baukörper war jedoch in den Augen des Rats an dieser Stelle zu massiv. Da nach Rechtslage eine derartige Bebauung aber zulässig gewesen wäre, wurde eine Veränderungssperre verhängt. Diese wurde im März diesen Jahres wieder aufgehoben, der Bauherr sah vom ursprünglichen Vorhaben ab.

Statt des massiven Baus sind nun zwei Einzelgebäude von weniger als 50 Metern mit 105 Zimmern, und nicht wie vorgesehen mit Sattel-, sondern mit Flachdach vorgesehen. Im Hinblick auf das Grundwasser soll der Baukörper so gut wie möglich über die Oberkante der Straße angeordnet werden. Durch die größere Wandhöhe von einem Meter wurde mit der Änderung des Bebauungsplans Oberfeld-Gewerbegebiet eine neue Nutzungszone 3 festgelegt. So steht dem Bau der beiden Hotels aus der Sicht des Rats nichts im Wege. Das Projekt läuft unter dem Namen "SHS Projektbau GmbH Kenzingen", so Haltermann.

INFO

Lidls Pylonen

Während der Rat den Hotelbau in der Jacob-Schneider-Straße durchwinkte, gibt es hinsichtlich einer Anfrage von Lidl Zweifel: Der Discounter plant Werbepylonen mit jeweils sechs Metern Höhe. Sie sollen im Bereich der Zufahrt von der Tullastraße aus sowie im südöstlichen Grundstücksbereich an der Einmündung K 5349/Franz-Sales-Straße aufgestellt werden. Gemäß den Bauvorschriften sind Werbeanlagen in dieser Form nicht zulässig, weshalb der Antrag von der Baubehörde abgelehnt wurde. Ob die Werbeanlage an der Kreisstraße überhaupt zulässig ist, prüft die Behörde noch. Der Rat stimmte einer Bebauungsplanänderung mit der Maßgabe zu, dass der Pylon an der Kreisstraße entfernt wird, falls die Fläche für verkehrliche Maßnahmen benötigt wird. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen.