Auf Spurensuche im Ruster Wald: Im Mai vergangenen Jahres durchkämmte die Polizei das Gebiet rund um den Leichenfundort. Foto: Archiv: Bender

Tote Künstlerin: Entscheidung, ob Ex-Freund angeklagt wird, steht noch immer aus / Eltern als Nebenkläger

Rust/Karlsruhe - Auch acht Monate nachdem in Rust die Leiche der Künstlerin Alla K. gefunden wurde, ist nicht sicher, ob Anklage gegen den Ex-Freund und Showpartner erhoben wird. Das Warten auf die Entscheidung sei "schrecklich" für ihn, sagt sein Verteidiger.

Nach fast fünf Monaten in U-Haft kam Reydi A. am 11. Oktober vergangenen Jahres – für viele überraschend – auf freien Fuß. Das Landgericht Freiburg ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen Totschlags nicht zu. Die Schwurkammer sah weder ein Motiv, noch konnte die Rechtsmedizin zweifelsfrei die Todesursache feststellen. Zu wenig für ein Gerichtsverfahren, entschieden die Richter – womit sich die Staatsanwaltschaft nicht abfinden wollte. Drei Tage nach der Entscheidung legten sie Beschwerde beim Oberlandesgericht in Karlsruhe ein. Dort liegt die Akte noch heute.

Auf Anfrage der Lahrer Zeitung erklärt Gerichtssprecher Christian Guthmann: "Die Sache hat sich verzögert, weil noch einige Stellungnahmen der Beteiligten einzuholen waren." Neben Staatsanwaltschaft und Verteidigung gehören dazu auch die Eltern der getöteten Ukrainerin. "Sie treten als Nebenkläger auf", sagt Guthmann. Am Mittwoch sei die Frist für eine letzte Stellungnahme abgelaufen, sodass die Kammer "nun in die Entscheidungsphase" gehen könne. Der Fall genieße große Priorität, sagt der Richter. Nicht zuletzt weil ein Kapitalverbrechen im Raum stehe: "In den nächsten Wochen wird eine Entscheidung fallen."

Die ist aus Sicht von Verteidiger Florian Rappaport überfällig: "Für meinen Mandanten ist die Situation sehr schlimm." Reydi A. plage nicht nur die Ungewissheit, ob der Beschluss des Landgerichts Bestand haben wird, oder er am Ende doch angeklagt wird – der Akrobat sei derzeit arbeitslos: "Er probt viel, hat schon eine neue Show einstudiert, aber Aufträge bekommt er nicht", berichtet Rappaport im Gespräch mit der LZ. Ob der Kubaner überhaupt jemals wieder in Deutschland auftreten werde, sei fraglich. "Das Leben meines Mandanten ist in Schieflage geraten. Er muss wieder bei Null anfangen."

Der Anwalt hatte im Oktober selbst Beschwerde gegen einen Teil der Entscheidung der Freiburger Richter eingelegt. Diese hatten Reydi A. eine beantragte Haftentschädigung mit der Begründung versagt, er habe sich selbst zum Tatverdächtigen gemacht, indem er die Leiche der Frau weggeschafft habe. "Das stimmt nicht und das können wir beweisen", erklärte Rappaport damals.

Der Freiburger Rechtsanwalt ist zuversichtlich, dass die Entscheidung für seinen Mandanten positiv ausfallen werde: "Ich denke, wir haben ausreichend dargelegt, dass die Ermittlungen von Anfang nur in eine Richtung geführt wurden – und zwar in die falsche."

Info: Chronologie

Ende April 2019: In Rust, wo sie in der Vergangenheit mehrfach als freie Künstlerin im Europa-Park auftrat, gibt es das letzte Lebenszeichen der 33-jährigen Alla K.

17.  Mai: Alla K. wird vermisst gemeldet.

18. Mai: Zwei Angler finden die in Folie eingewickelte Leiche im Altrhein.

19. Mai: Reydi A. wird festgenommen. Der Vorwurf: Er habe – wohl nach einem Streit – Alla K. in einem gemeinsam genutzten Wohnwagen erstickt und im Wasser abgelegt.

11. Oktober: Reydi A. wird auf Beschluss der Schwurkammer des Landgerichts Freiburg aus der Untersuchungshaft entlassen. Eine Totschlagsanklage, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, wird nicht zugelassen.

14. Oktober: Die Staatsanwaltschaft legt beim Oberlandesgericht Karlsruhe sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts ein. 18. Oktober:  Die Verteidigung greift ihrerseits einen Teil des Gerichtsbeschlusses an.