Tagelang durchkämmte die Polizei das Waldgebiet um den Ruster Altrhein, um Spuren im Fall Alla K. zu finden. Foto: Bender (Archiv)

Justiz: Hauptverhandlung im Fall der getöteten Künstlerin Alla K. könnte wegen Corona verschoben werden

Rust/Freiburg - Das Landgericht Freiburg wird sich am 22. Januar erneut mit dem Fall Alla K. beschäftigen. Inwiefern verhandelt werden kann, bleibt unklar. Denn Corona macht die Einreise von Zeugen und Angeklagtem aus dem Ausland nahezu unmöglich.

Es war ein Fall, der bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatte: Am Morgen des 18. Mai 2019 fanden Angler im Ruster Altrhein den Leichnam einer Frau. Wie sich herausstellte, handelte es sich um die Ukrainerin Alla K., die 2010 an der RTL-Show "Das Supertalent" teilgenommen hatte und mehrfach als freie Künstlerin im Europa-Park aufgetreten war.

Richter sahen kein Motiv

Schnell geriet der ehemalige Lebensgefährte der Toten ins Visier der Ermittler. Reydi A. wurde bereits tags darauf festgenommen. Der damals 30-jährige Kubaner soll, so der Vorwurf, Alla K. erstickt und ihren Körper anschließend im Altrhein versenkt haben.

Das zuständige Freiburger Landgericht hatte Zweifel an dieser Theorie. Zwar ging das Gericht wie Polizei und Staatsanwaltschaft davon aus, dass Reydi A. den Körper seiner Ex-Freundin im Wasser abgelegt hatte. Allerdings konnte die Rechtsmedizin an dem bereits stark verwesten Leichnam weder Anhaltspunkte für die Todesursache noch eindeutige Zeichen einer Gewaltanwendung finden. Auch ein Motiv sahen die Richter nicht – und setzten Reydi A. nach fünf Monaten Untersuchungshaft wieder auf freiem Fuß.

Gegen diese Entscheidung legten die Staatsanwaltschaft und die Eltern der Getöteten Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe ein – mit Erfolg: Der Fall wurde zurück ans Landgericht Freiburg verwiesen, wo es zum Prozess "wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Tötung" kommen wird. Bis dahin sollte der Verdächtige laut OLG-Beschluss auf freiem Fuß bleiben.

Prozess mit vielen internationalen Zeugen

Für die Hauptverhandlung waren die Termine 22. und 28. Januar sowie 9., 18. und 25. Februar 2021 bestimmt worden. Allerdings ist es aufgrund der Corona-Pandemie sehr unwahrscheinlich, dass alles wie geplant stattfindet.

"Der Verhandlungstermin bleibt aufrechterhalten. Es wird an diesem Tag voraussichtlich über das weitere prozessuale Vorgehen entschieden werden", erklärte das Landgericht Freiburg am Montag auf LZ-Anfrage. Somit wird der erste Verhandlungstag stattfinden, wie es mit den anderen aussieht, bleibt jedoch offen.

"Ich gehe von einem sehr kurzen ersten Termin aus und denke, dass die anderen Verhandlungstage coronabedingt verschoben werden", erklärte Reydi A.s Verteidiger Florian Rappaport der LZ. Denn: "Es ist ein Prozess mit vielen internationalen Zeugen, deren Anreise aufgrund der aktuellen Lage nahezu unmöglich ist.

Neben einer eventuellen Einreise der Eltern der getöteten Ukrainerin betreffe dies auch seinen Mandanten – der zur Verhandlung nicht erscheinen werde, wie auch das Landgericht bestätigt. "Er kommt aus Kuba, die Ausreise dort muss erst genehmigt werden", betont Rappaport.

Chronologie der Ereignisse

Was den grundsätzlichen Ausgang des Prozesses betrifft, bleibe er zuversichtlich und "weiterhin von der Unschuld meines Mandanten überzeugt", so Rappaport gegenüber der LZ.

 Ende April 2019: In Rust, wo sie in der Vergangenheit auch mehrfach als Künstlerin im Europa-Park aufgetreten war, gibt es das letzte Lebenszeichen der 33-jährigen Alla K.

 17.  Mai 2019: Alla K. wird vermisst gemeldet.

18. Mai 2019: Zwei Angler finden die in Folie eingewickelte Leiche im Altrhein. Sie war mit Hantelgewichten beschwert.

19. Mai 2019: Reydi A. wird festgenommen. Der Vorwurf der Polizei: Er habe – wohl nach einem Streit – Alla K. in einem gemeinsam genutzten Wohnwagen erstickt und im Wasser abgelegt.

11. Oktober 2019: Reydi A. wird auf Beschluss der Schwurkammer des Landgerichts Freiburg aus der Untersuchungshaft entlassen. Eine Totschlagsanklage, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, wird abgelehnt.

14. Oktober 2019: Die Staatsanwaltschaft legt beim Oberlandesgericht Karlsruhe sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts ein.

 12. Februar 2020:  Das OLG gibt der Beschwerde statt und verweist den Fall zurück ans Landgericht.

 22. Januar 2021: Das Landgericht Freiburg wird den Fall erneut verhandeln.