Die Polizei auf Spurensuche in der Nähe des Leichenfundorts. Haben die Ermittler ihre Arbeit nicht richtig gemacht? Der Verteidiger des Beschuldigten hat eine klare Meinung. Archivfoto: fx Foto: Lahrer Zeitung

Kriminalität: Wende im Fall der getöteten Künstlerin / Scharfe Kritik an Behörden

Spektakuläre Wende im Fall der getöteten Künstlerin Alla K.: Der Ex-Freund, der bisher als dringend tatverdächtig galt, ist wieder auf freiem Fuß. Das Landgericht Freiburg hat die Anklage wegen Totschlags am Freitag nicht zugelassen.

Rust/Freiburg. "Eine solche Entscheidung des Gerichts ist ungewöhnlich", schreibt der Verteidiger des Beschuldigten, Florian Rappaport, in einer Pressemitteilung. Die Verfahrenseröffnung werde nur abgelehnt, wenn das Gericht überzeugt sei, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von vorneherein den Tatverdacht nicht stützen. Er habe belegen können, dass sein Mandant unschuldig ist, so der Anwalt. "Die Ermittlungen sind gescheitert."

Am Morgen des 18. Mai hatten Spaziergänger im Ruster Altrhein den Leichnam einer Frau gefunden. Den Ermittlern gelang es schnell, ihre Identität zu klären. Bei der Toten handelt es sich um die 33-jährige Ukrainerin Alla K., die in der Vergangenheit mehrfach als freie Künstlerin im Europa-Park aufgetreten und zuletzt Ende April in Rust lebend gesehen worden war. Noch am selben Abend nahm die Polizei einen 30-Jährigen aus dem persönlichen Umfeld der Toten fest – den Kubaner Reydi A., Ex-Freund und langjähriger Showpartner der Getöteten.

"Die beiden hatten ihre Liebesbeziehung zwar aufgegeben, sind danach aber weiterhin als ›Duo Reyal‹ aufgetreten. Ihr Verhältnis war gut", erklärte Anwalt Rappaport am Freitag gegenüber unserer Zeitung. Alla K. und Reydi A., die sich bei einem Engagement im Europa-Park kennengelernt hätten, sollen bereits Verträge für weitere Auftritte unterschrieben gehabt haben.

Rappaport kritisiert die Ermittler in dem Fall scharf: "Staatsanwaltschaft und Polizei haben sich vom ersten Tag an auf meinen Mandanten festgelegt." Man habe fünf Monate "einseitig ermittelt" und Reydi A. eine "Tötung anhängen" wollen. "Schlechte Ermittlungsarbeit rächt sich", so der Anwalt. Er habe selbst Zeugen befragt, mehrfach den Tatort aufgesucht, digitale Spuren begutachtet sowie Datensätze und Chatverläufe angefordert. "Deshalb konnte ich fundiert Stellung nehmen und zeigen, warum die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft meinen Mandanten nicht im Geringsten belasten", sagt Rappaport. Das habe die Schwurgerichtskammer des Freiburger Landgerichts in ihrer Entscheidung am Freitag ebenso gesehen.

Der Verteidiger bezichtigt die Behörden der Stimmungsmache: "Da werden nichtssagende Indizien zu einer runden Geschichte zusammengedichtet. Da wird in den Medien gestreut und gegenüber Zeugen gesagt, dass der Beschuldigte ja schon längst überführt sei." Dass die Polizei mehrfach öffentlich erklärt habe, der Verdächtige schweige zu den Vorwürfen, sei überdies "schlichtweg falsch". "Mein Mandant hat zunächst als Zeuge und später als Beschuldigter ausführlich ausgesagt. Dem Haftrichter hat er stundenlang Rede und Antwort über die Tage rund um den Tod von Alla K. gegeben", berichtet der Freiburger Anwalt unser Zeitung. "So machen Polizei und Staatsanwaltschaft einen Unschuldigen zum Mörder."

Er sei "sehr glücklich, dass dieser Albtraum für meinen Mandanten jetzt vorbei ist", sagt Rappaport. "Mein Mandant musste die letzten fünf Monate im Gefängnis trauern. Jetzt ist er endlich wieder frei."

Allerdings nicht frei von allen Anklagepunkten: Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, Reydi A. habe nach dem Tod von Alla K. mit ihrer EC-Karte Geld abgehoben, ist aus Sicht des Schwurgerichts offensichtlich nicht aus der Luft gegriffen. Die Verhandlung soll vor dem Amtsgericht Ettenheim stattfinden.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Schwurgerichts Beschwerde einzulegen. Ob sie das tut, steht laut Behördensprecher Michael Mächtel noch nicht fest. "Die Entscheidung ist erst wenige Stunden alt. Wir werden in Ruhe prüfen, wo das Gericht anderer Auffassung ist als wir und dann entscheiden", sagt Mächtel. Der Beschluss komme überraschend: "Bis Freitag haben die Gerichte unsere Auffassung geteilt." Ein Grund für die Freilassung könnte die Obduktion gewesen sein, die nach Informationen unserer Zeitung die Todesursache nicht zweifelsfrei hat feststellen können. Zu den schweren Vorwürfen des Verteidigers wollte sich Mächtel nicht weiter äußern. Nur so viel: "Die gewählte Ausdrucksweise ist sehr ungewöhnlich."