Der Europa-Park und ein Mitarbeiter verhandeln vor Gericht. Foto: Seeger

Gericht: Leiter der Wasserpark-Sicherheit geht gegen Kündigung vor / Keine Einigung am Mittwoch

Offenburg/Rust - Ohne gütliche Einigung sind am Mittwoch der Europa-Park und der gekündigte Leiter der Wasserpark-Sicherheit vor dem Offenburger Arbeitsgericht auseinandergegangen. Der Mitarbeiter wendet sich gegen die ordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses beim Park.

Der Gütetermin endete mit der Verabredung beider Parteien, sich binnen drei Wochen zu einem außergerichtlichen Gespräch zusammenzusetzen. Besprochen werden sollen dann mögliche Formen einer Weiterbeschäftigung oder die Höhe der Abfindung bei einem ebenfalls denkbaren Aufhebungsangebot.

Dem Leiter der Parksicherheit, der seit mehr als zehn Jahren im Europa-Park arbeitet, war zum 30. September gekündigt worden, weil er schwere Vorwürfe gegen seinen Vorgesetzten erhoben hatte.

Da jeder Versuch, unternehmensintern Hilfe in der Auseinandersetzung mit dem seit drei Jahren beim Europa-Park tätigen Sicherheitschef zu finden, gescheitert war, hatte sich der Mitarbeiter schließlich an die Anwaltskanzlei Wasmer und Kollegen in Ettenheim gewandt, die den Europa-Park schriftlich mit den Vorwürfen konfrontierte.

Zusammenarbeit nicht mehr vorstellbar

Daraufhin wurde dem Mann, der sich beschwert hatte, fristgerecht gekündigt. Eine weitere Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsteam im Wasserpark Rulantica sei nach seiner Beschwerde für den Arbeitgeber nicht mehr vorstellbar, sagte Armin Schmidt, Personalleiter des Europa-Parks, vor Gericht. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem entlassenen Mitarbeiter und dem Sicherheitsteam sei nunmehr nachhaltig gestört.

Der Kläger bestritt dies und verwies auf die positiven Rückmeldungen in den Jahresgesprächen mit seinen Untergebenen. Auch habe er nicht, wie vonseiten des Europa-Parks behauptet, das Unternehmen angegriffen, für das er mehr als ein Jahrzehnt engagiert und gern gearbeitet habe. Ihm sei es lediglich um die Verbesserung seiner Situation am Arbeitsplatz gegangen.

Kündigung wird fristgerecht ausgesprochen

Bei der Güteverhandlung konnte man sich lediglich darauf verständigen, dass der Kündigungstermin arbeitsrechtlich nicht zu halten ist: Die Kündigung wird nun fristgerecht zum 31. Dezember ausgesprochen.

Schmidt und Rechtsanwalt Waldemar Kiesel aus Waldkirch waren sichtlich darum bemüht, die konkreten Vorwürfe gegen den Sicherheitschef des Parks nicht zum Gegenstand des öffentlichen Gütetermins werden zu lassen. Der entlassene Mitarbeiter hingegen machte deutlich, dass er alles, worüber er sich bereits seit dem vergangenen Jahr beschwert habe, auch belegen könne.

Es gehe um einen "militärischen Führungsstil" seines Vorgesetzten, bei dem es sich um einen ehemaligen Bundeswehroffizier handeln soll, um Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, und sogar um die Anstiftung zu Straftaten. Die Vertreter des Europa-Parks betonten, dass alle Vorwürfe intern geprüft worden seien und "in keinster Weise" zuträfen.

Arbeitsgericht

Sollte es bis zum 11. November zu keiner außergerichtlichen Einigung kommen, werde man einen Verhandlungstermin beim Arbeitsgericht festlegen, kündigte die stellvertretende Richterin Klumpp an. Auf die Frage, ob das wegen der ansteigenden Corona-Fallzahlen überhaupt möglich sein werde, sagte sie: "Ich kann Ihnen nicht sagen, was morgen ist."