Rust/Karlsruhe - Erneute Wende im Fall Alla K.: Der Ex-Lebensgefährte und Showpartner der getöteten Europa-Park-Künstlerin muss sich nun doch vor Gericht verantworten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe am Mittwoch mitgeteilt.

Ungeklärter Tod und juristische Uneinigkeit

Der mysteriöse Tod der 33 Jahre alten ukrainischen Artistin sorgte im vergangenen Jahr bundesweit für Schlagzeilen. Nicht zuletzt wegen des juristischen Hin und Her, das er nach sich zog – und dem nun ein weiteres Kapitel hinzugefügt wird: Der zweite Strafsenat des OLG hat am Dienstag entschieden, dass dem Ex-Freund der Prozess gemacht wird. Entgegen des ursprünglichen Beschlusses des Landgerichts Freiburg.

Die damalige Situation 

  • 19. Mai 2019: Reydi A. wird festgenommen. Der Vorwurf der Polizei: Er habe – wohl nach einem Streit – Alla K. in einem gemeinsam genutzten Wohnwagen erstickt und im Wasser abgelegt.

Bereits einen Tag später nahm die Polizei den damals 30-Jährigen Kubaner Reydi A., Ex-Freund und langjähriger Showpartner der Getöteten, fest. Der Vorwurf: Er habe Alla K. erstickt und ihre Leiche anschließend im Altrhein versenkt.

Verteidiger sieht Prozess "gelassen" entgegen

Das zuständige Freiburger Landgericht sah die Sache weniger klar. Zwar ging das Gericht wie von der Staatsanwaltschaft vorgebracht davon aus, dass der Reydi A. den Körper seiner Ex-Freundin im Wasser abgelegt hatte. Allerdings hätten die Untersuchungen der Rechtsmedizin weder Anhaltspunkte zur Todesursache noch Anzeichen einer Gewaltanwendung erbracht. Auch ein Motiv sahen die Richter nicht – und setzten den Mann nach fünf Monaten in U-Haft im Oktober vergangenen Jahres wieder auf freien Fuß.

Einspruch gegen Urteil des Freiburger Landgerichts

Gegen diese Entscheidung legten die Staatsanwaltschaft und die Eltern der Getöteten Beschwerde in Karlsruhe ein – mit Erfolg, wie sich nun zeigt. Auch wenn die Obduktion "des bereits teilweise verwesten Leichnams" die genaue Todesursache nicht habe klären können, liege ein Fremdverschulden nahe, heißt es in der Pressemitteilung des OLG.

Zudem sprächen viele Indizien – vor allem Spuren im gemeinsam genutzten Wohnwagen auf dem Trailer-Parkplatzes des Europa-Parks und am Leichnam sowie Beobachtungen von Zeugen – dafür, "dass der Angeklagte die Herbeiführung des Todes schuldhaft verursacht und die Leiche verpackt und in den Altrhein gebracht hat". Für einen Unfalltod der Frau hätten die "umfangreichen Ermittlungen" der Kriminalpolizei indes keine Anhaltspunkte ergeben, so der Strafsenat weiter.

Die Karlsruher Richter haben den Fall nun zurück ans Landgericht Freiburg verwiesen, wo es zum Prozess "wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Tötung" kommen wird. Bis dahin bleibt der Verdächtige laut OLG-Beschluss auf freiem Fuß.

Kritik an Polizei und Staatsanwaltschaft

Der Verteidiger von Reydi A. hatte die Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft in der Vergangenheit scharf kritisiert, den Behörden unter anderem einseitige Ermittlungen zulasten seines Mandanten vorgeworfen.

Am Mittwoch zeigte sich Florian Rappaport auf LZ-Nachfrage zurückhaltender: "Ich verstehe die Entscheidung des Oberlandesgerichts, dass ein Fall mit einer so schwierigen Beweislage wie hier vor einem Gericht in öffentlicher Sitzung verhandelt werden soll." Er sehe der Hauptverhandlung aber "gelassen" entgegen.

Die Chronologie des Falls Alla K.

  • Ende April 2019: In Rust, wo sie in der Vergangenheit mehrfach als Künstlerin im Europa-Park auftrat, gibt es das letzte Lebenszeichen der 33-jährigen Alla K.
  • 17.  Mai 2019: Alla K. wird vermisst gemeldet.
  • 18. Mai 2019: Zwei Angler finden die in Folie eingewickelte Leiche im Altrhein. Sie war mit Hantelgewichten beschwert.
  • 19. Mai 2019: Reydi A. wird festgenommen. Der Vorwurf der Polizei: Er habe – wohl nach einem Streit – Alla K. in einem gemeinsam genutzten Wohnwagen erstickt und im Wasser abgelegt.
  • 11. Oktober 2019: Reydi A. wird auf Beschluss der Schwurkammer des Landgerichts Freiburg aus der Untersuchungshaft entlassen. Eine Totschlagsanklage, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, wird abgelehnt.
  • 14. Oktober 2019: Die Staatsanwaltschaft legt beim Oberlandesgericht Karlsruhe sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts ein.
  • 12. Februar 2020:  Das OLG gibt der Beschwerde statt und verweist den Fall zurück ans Landgericht.