Gemeinderat: Petra Göhringer-Machleid setzt sich bei Wettbewerb durch / Mehr Geld für VHS-Außenstellenleiterin

Rust. Ein Thema der letzten Sitzung des Ruster Gemeinderats vor den Kommunalwahlen war Kunst im Foyer des sanierten Rathauses. Nach dem Beschluss des Gremiums im März erfolgte an fünf Künstler eine Mehrfachbeauftragung zur Abgabe eines Entwurfs für einen Wettbewerb. Dem Preisgericht seien zur Bewertung vier unterschiedliche, aber qualitativ gleichermaßen hochwertige Entwürfe präsentiert worden, teilte die Verwaltung mit. Die Jury hat sich mehrheitlich für den Entwurf von Petra Göhringer-Machleid aus Ettenheim entschieden. Noch gibt es keine Details zum Kunstobjekt, nach der Fertigstellung wird das Werk öffentlich enthüllt, erklärte Bürgermeister Kai-Achim Klare.

Auf Empfehlung der Lahrer Volkshochschule soll die VHS-Außenstellenleiterinnen künftig mehr Geld erhalten. Wie zuvor Mahlberg (wir berichteten) hat nun auch der Ruster Gemeinderat der Honorarerhöhung zum September diesen Jahres zugestimmt. Demnach verdoppelt sich der Jahresgrundbetrag von 600 Euro auf 1200 Euro, die Pauschale pro Veranstaltung von bisher 60 Euro auf 100 Euro, davon übernimmt die VHS weiterhin 25 Euro.

Die Leiterin der VHS Lahr, Carmen Wenkert, und die Außenstellenleiterin von Ringsheim/Rust, Esther Dixa, hatten in Schreiben an die Gemeinde darauf hingewiesen, dass die Vergütungen gemessen an steigenden Aufgaben und Anforderungen nicht mehr angemessen seien. Nachdem an einigen Außenstellen neue Vergütungssätze angepasst wurden, erkenne man ein Ungleichgewicht. Der Gemeinderat folgte einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und stimmte den neuen Honorarsätzen zu.

Zudem vergab der Rat den Auftrag für die Lieferung und Montage des sogenannten Prallschutzes in den neuen Mehrzweckhalle an die Firma Kneitschel aus Colmberg zum Preis von rund 251 000 Euro. Das sind 28 000 Euro weniger als veranschlagt. Das Angebot einer zweiten Firma war um rund 40 000 Euro teurer.

Der Prallschutz, der der Sicherheit des Sportbetriebs dienen soll, ist baurechtlich vorgeschrieben. Die Verkleidung der Wände auf einer Fläche von rund 550 Quadratmetern wird mit Holz bis auf eine Höhe von 2,84 Metern ausgeführt.