Hier soll das Flüchtlingsheim nach dem Willen von Verwaltung und Gemeinderat hin: in die Ruster Straße, rund 100 Meter westlich des Bahnhofs. Foto: Archiv: mut

Ringsheimer Verwaltung, Initiator und Landratsamt diskutieren über Zulässigkeit

Sind die Unterschriften für das Bürgerbegehren zum geplanten Flüchtlingsheim in Ringsheim rechtzeitig bei der Gemeinde eingegangen? In dieser Frage haben sich am Freitag die Ereignisse überschlagen. Der aktuelle Stand: ein heilloses Durcheinander.

Ringsheim. Es ist ein Tohuwabohu, wie es im Buche steht. Die Telefone glühten am Freitagmittag heiß, Ringsheims Hauptamtsleiter Jürgen Schwarz sprach erst mit dem Landratsamt, dann mit unserer Redaktion, dann das Ganze noch einmal. Ein ähnliches Hin und Her fand zwischendurch zwischen der Redaktion und dem Initiator des Bürgerbegehrens Joachim Pfeffer statt. Am Ende des Telefonmarathons steht fest: Der Gemeinderat soll am Dienstag, 7. November, über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden – wie, das weiß aktuell wohl niemand. Ein Versuch der Aufarbeitung.

> Die Ausgangslage:  Pfeffer übergab am 28. September 157 Unterschriften an Bürgermeister Heinrich Dixa. 133 wären nötig gewesen (sieben Prozent der Wahlberechtigten), um einen Bürgerentscheid zur Frage herbeizuführen, ob in der Ruster Straße ein Flüchtlingsheim gebaut werden soll oder nicht. Rein von den Zahlen her konnte Pfeffer also vermelden: Ziel erreicht.

> Der Knackpunkt: Allerdings stellt sich nun die Frage, ob der Initiator die Unterschriften im gesetzlich vorgegebenen Zeitrahmen abgegeben hat. Laut Gemeindeordnung beträgt die Frist drei Monate. Nur: Wann fängt die an zu laufen? Diesbezüglich gehen die Meinungen auseinander.

> Sicht der Verwaltung: In der Sitzungsvorlage für den 7. November wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, das Bürgerbegehren negativ zu bescheiden. Grund: Es richtet sich gegen den Standort in der Ruster Straße und der sei bereits am 23. Mai in der "Lahrer Zeitung" veröffentlicht worden. "Damit", so Hauptamtsleiter Schwarz, "gingen wir davon aus, dass die Frist abgelaufen war."

Doch dann kam das erste Telefonat mit dem Landratsamt am Freitag – und die Kehrtwende. Schwarz: "Die Kommunalaufsicht hat uns mitgeteilt, dass sich das Bürgerbegehren nicht gegen den Standort richtet, sondern gegen den Bauantrag." Und weil der Gemeinderat den erst am 27. Juni auf den Weg gebracht hatte, und davon wiederum erst am 29. Juni in der Presse zu lesen war, habe Initiator Pfeffer die Zeitvorgabe wohl doch gewahrt.

Damit aber nicht genug. Denn der Hauptamtsleiter telefonierte wenige Minuten später erneut mit Offenburg. Ergebnis laut Schwarz dieses Mal: "Es ist alles offen. Die Kommunalaufsicht muss nun doch noch einmal tiefer in die juristisch hoch komplexe Materie einsteigen, um zu entscheiden, was die Grundlage für das Bürgerbegehren ist."

> Sicht des Initiators: Joachim Pfeffer hatte am Freitag ein Schreiben von der Verwaltung im Briefkasten, in dem ihm mitgeteilt wurde, "dass das Bürgerbegehren zu spät eingereicht worden ist und deshalb für unzulässig erklärt werden muss". Zu diesem Ergebnis sei man in Abstimmung mit dem Landratsamt gekommen. Pfeffer widerspricht gegenüber der LZ energisch: "Das Bürgerbegehren richtete sich eindeutig gegen den Beschluss des Gemeinderats und nicht gegen den Standort. Deswegen wurde die Frist gewahrt." Das habe ihm das Kommunalamt in Person von dessen Leiter Herbert Lasch bei einem Gespräch am Freitagvormittag "klipp und klar" bestätigt.

> Sicht der Landratsamts: Pressesprecherin Sabrina Schrempp hatte am Freitagnachmittag "Mühe, den Überblick zu behalten, bei den vielen Geschehnissen am Vormittag". Doch es gelang ganz gut, brachte ihre Schilderung der Ereignisse doch immerhin etwas Klarheit.

Die Gemeinde habe vor dem Schreiben an Pfeffer tatsächlich Rücksprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde gehalten, allerdings wohl nicht alle relevanten Fakten auf den Tisch gelegt: "Nach dem Anruf von Herrn Pfeffer heute Morgen ergab sich eine andere Sicht auf die Dinge." Deshalb habe man ihm mitgeteilt, dass er wohl doch alles richtig gemacht habe.

Allerdings war dann eben noch nicht genug mit der Telefoniererei – und den neuen Fakten. "Nach einem weiteren Gespräch mit der Ringsheimer Verwaltung hat Herr Lasch beschlossen, die Sache zu stoppen und die Vielzahl von offenen Fragen in Ruhe zu klären", so Schrempp.

INFO

So geht`s weiter

Am Donnerstag kommender Woche soll es laut Hauptamtsleiter Schwarz ein weiteres Gespräch mit dem Landratsamt, danach "hoffentlich Klarheit" und unter Umständen eine neue Beschlussvorlage für die Gemeinderatssitzung geben. Ein Bürgerentscheid müsste innerhalb von vier Monaten nach der Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens erfolgen.