Friedhof: Ringsheimer Gemeinderat legt neue Gebühren fest

Ringsheim (ir). Nachdem für die neue Gestaltung des westlichen Friedhofsteils in Ringsheim alle Rechnungen vorlagen, konnte Kämmerer Andreas Marre die Bestattungsgebühren exakt kalkulieren. Nicht alle Sätze werden erhöht, der Kostendeckungsgrad, der sich aus den neuen Gebühren ergibt, steigt insgesamt um 1,02 Prozent auf 54,98 Prozent der tatsächlichen Kosten. Nicht allen Gemeinderäten war dies genug, am Ende gab man aber einstimmig sein Okay.

Einige hätten sich höhere Gebühren gewünscht

Wäre es nach Wolfgang Weber gegangen, hätten die Gebühren stärker angehoben werden können – vor allem in Anbetracht weiterer anstehender Aufgaben. Bürgermeister Pascal Weber plädierte aber dafür, die Erhöhungen lieber "maßvoll und stetig" anzugehen. Klaus Weber gab beiden Recht: Zwar seien andere Subventionen sinnvoller, aber letzten Endes sei eine maßvollere und stetige Anhebung besser.

Nach den neuen Sätzen wurden folgende Gebühren angehoben: Die Bestattung von Verstorbenen über zehn Jahren kostet nun 1250 Euro (bisher 1100 Euro), die Erhöhung beträgt 13,64 Prozent. Tieferlegung kostet nun 42,86 Prozent mehr und somit 250 Euro (bisher 175 Euro). Die Asche-Beisetzung wird 25 Prozent teurer, kostet nun 250 Euro (bisher 200 Euro).

Von neun Bestattungsformen für Reihengräber wurden die Gebühren für eine Kammer in der Urnenwand um 100 Euro auf 500 Euro erhöht. Für die neuen Bestattungsformen der Reihengräber zahlen Angehörige Verstorbener künftig 500 Euro für ein Urnengrab im Rasen und 750 Euro für ein Urnengrab im Urnengarten. Von den zehn Formen der Wahlgräber wurden die Sätze für ein Einfachgrab um 150 Euro auf 1000 Euro und ein Einfachgrab unterm Rasen um 40 Euro auf 540 Euro erhöht. Die Gebühr für die Nutzung einer Leichenzelle in der Aussegnungshalle für die ersten vier Tage wurde um 50 Euro auf 400 Euro erhöht.

Neugestaltung wird refinanziert

Laut Verwaltung fließen in die Kalkulation unter anderem Kosten für die Pflege der Rasengräber, Gemeinkosten wie Versicherungsbeiträge, Bauhofstunden und Steuern mit ein, ebenso Grabarbeiten durch Unternehmen. Hauptanlass für die nunmehr sechste Änderung der Gebührensätze ist die Endabrechnung für die neue Gestaltung des westlichen Friedhofs. Die Refinanzierung der Investition von knapp 197 000 Euro ist mithin der wichtigste Bestandteil der Gebührensätze. Nicht alle Posten davon flossen aber in die Kalkulation mit ein. Die 92 000 Euro, die für die Arbeiten am und ums Denkmal sowie für Vorhalteflächen anfielen, sind "nicht gebührenrelevant".