Schilderwald: Die Gemeinde Ringsheim hat viel zu bieten, vor allem – und immer mehr – in der Tourismusbranche. Foto: Mutz Foto: Lahrer Zeitung

Gemeinderat: Ringsheimer Verwaltung legt nach Dialog mit Touristikern neue Satzung vor / Abgabe niedriger

Die geplante Einführung einer Übernachtungssteuer hat in Ringsheim hohe Wellen geschlagen. Nach einem Gespräch mit den Touristikern schickt die Verwaltung nun eine etwas entschärfte Satzung ins Rennen – mit einer reduzierten Abgabe.

Ringsheim. Der Grundsatzbeschluss steht seit sechs Wochen: Der Gemeinderat hat bei sei seiner Sitzung im Juni grünes Licht für eine sogenannte Bettensteuer gegeben. Demnach müssen Hotels und Ferienwohnungen künftig für jede touristische Übernachtung eines erwachsenen Gastes eine Abgabe zahlen. Der Aufschrei unter den Betreibern war jedoch groß. Sie fühlten sich von den Plänen überrumpelt und forderten einen Austausch mit der Verwaltung. Den hat es Anfang des Monats gegeben, knapp 30 Touristiker saßen mit Bürgermeister Pascal Weber im Rathaus zusammen. Das Ergebnis des Gesprächs hat nun in einem neuen Satzungsentwurf gemündet, über den der Gemeinderat bei seiner Sitzung am kommenden Dienstag (ab 19 Uhr im Rathaus) befinden soll. Die wichtigsten Punkte im Überblick. Höhe: Die wohl wichtigste Änderung: Die Abgabe wird gegenüber der ersten Verwaltungsvorlage reduziert – von fünf auf vier Prozent der Übernachtungskosten. Sie liegt damit unter Freiburger und Rheinhausener Niveau, an dem sich die Verwaltung bislang orientiert hatte. Eine Absage wurde indes dem Wunsch der Touristiker nach einer einfacher zu handhabenden Pauschalzahlung erteilt. Eine solche würde günstige Übernachtungen "wesentlich stärker" belasten als teure. Inkrafttreten: Die Abgabe soll, wie ursprünglich vorgesehen, grundsätzlich ab 1. Januar 2019 fällig werden. Allerdings will die Verwaltung den Gästezimmeranbietern mehr Zeit für die Umstellung einräumen. "Daher unterliegen alle Übernachtungen, die vor dem 1. August 2018 für das Jahr 2019 gebucht und bestätigt wurden, nicht der Übernachtungssteuer", heißt es in dem Beschlussvorschlag. Bezahlung: Die Frage, ob die Bettensteuer statt wie vorgesehen vierteljährlich auch jährlich bezahlt werden könne, beantwortet die Gemeindeverwaltung mit einem Nein: "Die steuerpflichtigen Beherbergungsbetriebe haben für jedes Quartal eine Steueranmeldung abzugeben." Das gebe die Rechtsprechung vor: Die Gerichte forderten einen "erkennbaren Unterschied" zur Umsatzsteuer, die jährlich erhoben wird. Austausch: Der Forderung der Gästehausbetreiber nach mehr und besserem Informationsfluss aus dem Rathaus verspricht die Verwaltung nachzukommen: Künftig will man einmal jährlich darüber sprechen, "wie der Tourismus in Ringsheim weiter entwickelt werden kann". Ein erstes Treffen soll bereits im November stattfinden.

Die Verwaltung geht langfristig von rund 1500 Betten im Gemeindegebiet aus. Bei einer jährlichen Belegung von durchschnittlich 60 Tagen und einem angenommenen Übernachtungspreis von 20 Euro je Bett (40 Euro für das Doppelzimmer ohne Umsatzsteuer und Frühstück) rechnet man mit Gesamteinnahmen von 72 000 Euro im Jahr.