Übernachten in Ringsheim könnte künftig teurer werden – wenn der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung folgt und eine Übernachtungssteuer einführt. Symbolfoto: Pedersen Foto: Lahrer Zeitung

Gemeinderat: Verwaltung will Beherbergungsbetriebe ab 2019 zur Kasse bitten / Einnahmen von 90 000 Euro

Der Tourismus rund um den Europa-Park boomt. Das Stückchen, das sich Ringsheim von diesem Kuchen abschneidet, könnte künftig deutlich größer werden: Eine Übernachtungssteuer soll jährlich 90 000 Euro zusätzlich in die Gemeindekasse spülen.

Ringsheim. "Die Anzahl der touristischen Beherbergungsbetriebe ist in Ringsheim in den letzten Jahren stark angestiegen, insbesondere im Bereich ›Leimenfeld II‹", heißt es in der Vorlage für die Gemeinderatssitzung am kommenden Dienstag (ab 19 Uhr im Rathaus). Zudem sei ein Trend zu immer mehr Übernachtungsangeboten auch im Ortskern zu beobachten.

Davon profitiert neben den Zimmervermietern zwar auch die Gemeinde, aber nicht in dem Maße, wie es die Verwaltung gerne hätte. Deshalb will sie ab 2019 eine Übernachtungssteuer – im Volksmund auch Bettensteuer genannt – in Höhe von fünf Prozent erheben. Langfristig geht man im Rathaus von rund 1500 Betten in Ringsheim aus. Bei einer durchschnittlichen Belegungszahl von 60 Tagen im Jahr seien bei einem Übernachtungspreis von 20 Euro – 40 für das Doppelzimmer – Einnahmen von 90 000 Euro zu erwarten.

Die Verwaltung sieht bis zum 1. Januar für Beherbergungsbetriebe "noch ausreichend Zeit, sich auf die Einführung der Übernachtungssteuer einzustellen" (Abrechnungs- und Verwaltungs-aufwand). Zugleich würde so dem Umstand Rechnung getragen, dass bei der Kalkulation der Übernachtungspreise für die diesjährige Sommersaison die Abgabe noch nicht berücksichtigt ist. Denn eins ist klar: Auch wenn die Bettensteuer eine indirekte Steuer ist, also nicht der Tourist, sondern der Beherbergungsbetrieb zur Kasse gebeten wird, würden die Abgaben auf die Gäste umgelegt. Das würde das Übernachten im Ort unterm Strich teurer machen.

Die Verwaltung sieht das als gerechtfertigt an: Zwar stelle die Bettensteuer "eine neu entstehende finanzielle Belastung" dar. Allerdings unterstütze die Gemeinde die Betriebe auch seit Jahren. Etwa durch ihre kostenpflichtige Mitgliedschaft in der Region Europa-Park, der gemeinsamen Vermarktungsplattform der Ruster Umlandgemeinden. Und wenn die neue Abgabe den ein oder anderen Anbieter abschrecken sollte, wäre die Verwaltung auch nicht arg traurig. So schreibt sie: "Ein Nebeneffekt könnte zudem (...) sein, der stetig wachsenden Anzahl an Ferienwohnungen in Ringsheim etwas entgegenzuwirken."

Rechtlich sieht man sich im Rathaus auf der sicheren Seite. Die Erhebung einer Übernachtungssteuer sei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als kommunale Aufwandsteuer zulässig. Der für Ringsheim ausgearbeitete Entwurf sei wortgleich mit der Satzung der Stadt Freiburg. Und den hätte einst der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim abgesegnet.

Grundsätzlich soll die Übernachtungssteuer in Ringsheim nur für volljährige Gäste anfallen. Nicht der Steuer unterliegen etwa Alten- und Pflegeheime, weil dort der soziale Aspekt der Übernachtung im Vordergrund stehe. Ebenso wenig werden Beherbergungsbetriebe zur Kassen gebeten für Gäste, die aus beruflichen Gründen übernachten. Dies muss aber nachgewiesen werden. Dafür soll es ausreichen, dass der Arbeitgeber die Buchung vornimmt und er auch Rechnungsempfänger ist. Andere Gäste müssen den beruflichen Anlass durch eine Eigenbescheinigung bestätigen, so die Verwaltung.