Rat: Ringsheim sagt einstimmig Ja

Ringsheim (ae). Der Ringsheimer Gemeinderat hat einstimmig die Einführung einer Übernachtungssteuer beschlossen. Sie wird für Beherbergungsbetriebe ab 1. Januar fällig. Ausgenommen sind Buchungen, die vor dem August für das kommende Jahr vorgenommen wurden.

Einen Grundsatzbeschluss für die Einführung der Steuer gibt es bereits. Weil es jedoch Widerstand von den Touristikern gab, wurden weitere Gespräche geführt und ein Kompromiss gefunden, die entsprechende Satzung leicht modifiziert.

Nur noch vier, statt fünf Prozent

Statt der vorgesehenen Steuer in Höhe von fünf Prozent der Übernachtungskosten (ohne Frühstück), wie sie in Freiburg oder Rheinhausen schon existiert, wird in Ringsheim eine Steuer von vier Prozent angesetzt. Damit will die Verwaltung laut Bürgermeister Pascal Weber ein Zeichen gegenüber den Wünschen der Beherbergungsbetriebe. Zumal auf sie eine Belastung finanzieller und verwaltungstechnischer Art zukommt. Fällig wird die Steuer vierteljährlich, eine jährliche Abrechnung sowie die Abrechnung eines Pauschalbetrags sind nicht möglich. Von der Übernachtungssteuer erwartet die Verwaltung Einnahmen in Höhe von etwa 72 000 Euro jährlich – ausgehend von 1500 Betten in der Gemeinde bei einer durchschnittlichen Belegung von 60 Tagen im Jahr. Angenommen wird ein Übernachtungspreis von 20 Euro für ein Einzelzimmer und 40 Euro für ein Doppelzimmer. Pro Bett bedeutet das eine Steuer von 80 Cent, die der Betreiber entrichten muss.

Die Einnahmen sind für die Verwaltung nicht zweckgebunden. Sie fließen als allgemeine Deckungsmittel in den Haushalt. Mit ihnen sollen sowohl Verwaltungs- und Bauhofaufwand, die der Tourismus verursacht, als auch Mittel für Marketing, und kommunale Pflegemaßnahmen abgefedert werden. Darüber hinaus soll die Gemeinde auch als Standortgemeinde für den Wasserpark besser vermarktet werden. Laut Bürgermeister Weber können die beiden Themen Übernachtungssteuer und Tourismusentwicklung aber nicht miteinander verquickt werden.