Friedhof: Ringsheimer Gemeinderat beschließt Erhöhung

Ringsheim. Einstimmig hat der Gemeinderat eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen beschlossen. Hintergrund ist die Umgestaltung des Friedhofs mit neuen Grabformen wie Urnenstelen, Urnengarten und Rasengräbern, die es bisher in der Gemeinde nicht gab. Die Investitionskosten dafür müssen laut Bürgermeister Pascal Weber auf die einzelnen Grabformen umgelegt werden, was bedeutet, dass die Gebühren steigen.

Mit deren Erhöhung der Friedhofsgebühren um 9,8 Prozent soll gleichzeitig auch eine Verbesserung des Kostendeckungsgrads erreicht werden, dieser steigt dadurch von 50 auf 55 Prozent. Langfristiges Ziel bleibe es, mit moderaten Schritten den Deckungsgrad zu steigern. Die jetzige Erhöhung sei laut dem Bürgermeister ausgewogen. Für herkömmlich Bestattungsarten steigt die Gebühr für das Überlassen eines Reihenerdgrabes von 770 Euro auf 800 Euro und für ein Erdwahlgrab von 770 auf 1000 Euro. Die Gebühr für ein Doppelwahlgrab steigt um 100 Euro von 1600 auf nun 1700 Euro. Für Tieferlegungen werden zusätzlich 155 bis 175 Euro verlangt. Ein Urnenerdwahlgrab kostete bisher 570 Euro, diese Kosten werden auf 500 Euro gesenkt. Mittlerweilen ist ein Urnengrab die meist gewählte Bestattungsart in Ringsheim.

Neu sind die Gebühren für ein Wahlgrab in der Urnenwand (500 Euro), für ein Rasenerdgrab (2000 Euro) und für ein Rasenurnengrab (700 Euro). Das Rasenerdgrab ist somit die teuerste Variante. Der Grund: Diese Fläche wird vom Bauhof gepflegt, den Angehörigen von Verstorbenen entstehen dadurch keine weiteren Kosten für die Grabpflege.

Gleichzeitig steigen auch die Bestattungsgebühren und die Kosten für die Nutzung der Leichenhalle um 9,8 Prozent. Eine Bestattung kostet für Personen von mehr als zehn Jahren 1100 Euro, für Personen unter zehn Jahren 550 Euro. Die Beisetzung von Aschen beträgt künftig 200 Euro. Die Benutzung der Leichenhalle für die ersten vier Tage kostet pauschal 350 Euro.

Die Laufzeit für ein Grab beträgt weiterhin 25 Jahre, für ein Urnengrab 15 Jahre. Bisher konnte die Laufzeit bei herkömmlichen Gräbern auf Wunsch verlängert werden, das soll in Zukunft nicht mehr gelten.

Auf dem westlichen Teil des Friedhofs sind südlich der Leichenhalle auf einem Feld noch Doppelgräber aus dem "Altbestand" vorhanden. Diese Fläche wird für die Möglichkeit einer neuen Entwicklung auf Beschluss für weitere Bestattungen gesperrt. Dem Wunsch des Bürgermeisters zwei dort befindliche Gräber aus der Sperrung rauszuhalten, folgten die Gemeinderäte aus Gründen des Gleichheitsprinzips (Ruth Volz) nicht. Die Sperre soll für die gesamte Fläche gelten im Hinblick auf eine Neuordnung im Zusammenhang mit der Leichenhalle.

Mit der Gebührenerhöhung erwartet die Verwaltung im Jahr 2019 Einnahmen in Höhe von 30  000 Euro, das sind 3000 Euro mehr als im Jahr 2018. Die tatsächliche Höhe wird allerdings davon abhängen, in wie weit die neuen Bestattungsformen angenommen werden. Sieht man die neuen Gebühren im Vergleich zu denen in Umlandgemeinden, sei man laut dem Rathauschef immer noch relativ günstig.