Gemeinderat: Bisherige Regelung wird beibehalten / Kirchstraße könnte künftig zur Einbahnstraße werden

Ringsheim. In der Ringsheimer Hauptstraße dürfen Autofahrer weiterhin mit Tempo 50 fahren, so will es der Gemeinderat. Es war eines von insgesamt drei Themen der jüngsten Verkehrsschau, die bei der Sitzung am Dienstag Thema waren.

Eigentlich sollten die Autofahrer in der Hauptstraße künftig den Fuß vom Gaspedal nehmen und nur noch mit 30 Sachen durchfahren, so hatte es die Verwaltung 2015 und 2016 beantragt. Auch in diesem Jahr hatten Anwohner darüber geklagt, dass in der Hauptstraße zu schnell gefahren werde. Nun wurden die Aufzeichnungen der Tempo-Infogeräte ausgewertet. So waren im August von knapp 65 859 erfassten Fahrern 10 197 mit einer Geschwindigkeit unter 30 Stundenkilometern, 34 714 mit einer Geschwindigkeit zwischen 30 und 50 und 19 327 mit Tempo 50 bis 70 in der Hauptstraße unterwegs. 627 Fahrer waren schneller als 70. Alles in allem hieß es von der Straßenverkehrsbehörde, dass die Hauptstraße "unfallunauffällig, die Verkehrsbelastung nicht sehr hoch ist und geeignete Anlagen für Fußgänger zum Überqueren der Hauptstraße bestehen". Deshalb sei eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit nicht zu rechtfertigen.

Bürgermeister Weber nannte weitere Gründe, warum es bei Tempo 50 bleiben sollte. Zum einen wäre mit Tempo 30 eine Rechts-vor-Links-Regelung gekommen, die Verwaltung wollte aber das Vorfahrtsrecht für die Fahrer in der Hauptstraße beibehalten. Zudem würde der Verkehr durch parkende Autos in der Hauptstraße sowieso schon verlangsamt. Weber schlug vor, die Arbeiten an der Kreuzung Hauptstraße/Grasweg abzuwarten, dort soll der Bereich gepflastert werden.

Unschlüssig ist man sich in Bezug über die Parkplätze entlang der östlichen Friedhofsmauer und über eine Einbahnregelung in der Kirchstraße. 2016 wurden die neuen Parkplätze entlang der östlichen Friedhofsmauer in der Rathausstraße als Kurzzeitparkplätze (maximal drei Stunden) ausgewiesen. Auf Anregungen der Anwohner hin war seit Dezember 2016 per Zusatzschild dauerhaftes Parken von 20 bis 6 Uhr erlaubt. Nun haben sich Anwohner erneut zu Wort gemeldet, die Stellplätze seien meistens nicht besetzt der Parkraum nur bei kirchlichen Veranstaltungen knapp. Einen endgültigen Beschluss über eine neuerliche Neuausweisung wollen die Räte erst nach Gesprächen der Verwaltung mit den Anwohnern fassen.

In der Kirchstraße geht es nach dem Bau einer Wohnanlage mitunter eng zu, auch die Ausfahrt zur Hauptstraße ist unübersichtlich. Nach der Verkehrsschau bestehen nun zwei Optionen – entweder eine "echte" oder eine "unechte" Einbahnstraße. In einer "echten" Einbahnstraße ist der Verkehr generell nur in eine Richtung erlaubt, in einer "unechten" ist lediglich die Zufahrt zur Straße gesperrt. So können Anwohner in beide Richtungen der Straße fahren. Auch darüber soll erst mit den Betroffenen gesprochen werden, bevor entschieden wird.