Polizisten haben bei einem 34-jährigen Lahrer Betäubungsmittel gefunden. (Symbolfoto) Foto: Röckelein

Polizei erwischt 34-Jährigen bei Kontrolle. Sechs Kilo liegen in Wohnung in Appenweier.

Lahr/Appenweier - Bundespolizisten haben bei einer Kontrolle einen großen Fang gemacht: Weil er seinen Ausweis angeblich nicht dabei hatte, durchsuchten die Beamten die Taschen eines 34-jährigen Lahrers und stießen so auf Betäubungsmittel und anderes.

Ein 34-jähriger Mann ist nach einer Kontrolle der Bundespolizei wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Untersuchungshaft gelandet. Am Dienstagabend gegen 19.30 Uhr hatten die Streifen-Beamten den Mann in Appenweier kontrolliert. Er habe laut Polizei angegeben, ohne Ausweis unterwegs zu sein.

Bei der Durchsuchung seiner Jackentaschen entdeckten die Polizisten ein Tütchen mit weißem Pulver. Nach diesem Fund ergriff der Mittdreißiger laut Polizei die Flucht. Nach wenigen Metern konnten ihn die Beamten einholen und festhalten, "wobei er massiven Widerstand leistete", so die Polizei in ihrer Mitteilung.

Der Grund hierfür sollte sich bald herausstellen: In seinem Rucksack stießen die Beamten auf mehr Drogen: Fast drei Kilogramm Amphetamin, mehrere Flaschen mit unbekannten Chemikalien, ein Messer, eine Softair-Waffe und Silberschmuck.

In der Wohnung seiner Freundin in Appenweier fand die Kriminalpolizei ebenfalls kleinere Mengen Betäubungsmittel. Deshalb erwartet nun auch die Lebensgefährtin und einen weiteren Hausbewohner ein Strafverfahren.

In der Wohnung des Mannes in Lahr waren die Polizisten bei der Suche nach verbotenen Substanzen und Gegenständen noch erfolgreicher: Sie fanden neben möglichem Diebesgut wie Uhren und zum Teil noch originalverpackten elektronischen Geräten auch Schreckschusswaffen, zwei Armbrüste und weitere Betäubungsmittel.

Darüber hinaus wurden chemische Substanzen gefunden, die laut Polizei zur Herstellung oder Streckung von Amphetamin verwendet werden könnten. Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat nun ein Strafverfahren eingeleitet. Der bereits vorbestrafte Mann muss nun wegen dringenden Tatverdachts des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in der U-Haft auf sein Urteil warten.

Eine "nicht geringe Menge" an Betäubungsmitteln liegt vor, wenn der Wirkstoff und die Menge der gefundenen Substanzen über dem "Eigenbedarf" liegen. Diese hohe Menge führt dazu, dass die Tat auch höher bestraft wird und als Verbrechen gilt. Das Strafmaß dafür liegt bei Mindestfreiheitsstrafen zwischen einem und fünf Jahren.