Seit Mittwoch gelten auch in Bus und Bahn strengere Regelungen: Es darf jetzt nur noch mitfahren, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Foto: Maier

Wegen der angespannten Corona-Lage gilt seit Mittwoch auch im ÖPNV die 3G-Regel. Nur Personen, die genesen oder geimpft sind beziehungsweise einen aktuellen negativen Test vorlegen können, sind berechtigt Busse und Bahnen zu betreten.

Die LZ hat bei Christoph Meichsner, Pressesprecher der SWEG, nachgefragt, wie das Unternehmen mit dem neuen Gesetz umgeht, wie der Mehraufwand gestemmt werden soll und wer für Kontrollen zuständig ist.

Herr Meichsner, seit Mittwoch gilt auch im ÖPNV die 3G-Regel. Was halten Sie davon?

Allgemein helfen 2G- und 3G-Regelungen, das Infektionsgeschehen beherrschbar zu halten. Die Umsetzung einer 3G-Regelung in Bus und Bahn bringt allerdings einige Herausforderungen mit sich.

Wozu sind Sie im Rahmen der Corona-Verordnung als Nahverkehrsunternehmen verpflichtet?

Zunächst einmal sind die Fahrgäste in der Pflicht, sich an die gesetzliche Lage zu halten und von sich aus Busse und Bahnen nach der 3G-Regel zu benutzen. Die Nahverkehrsunternehmen sind laut Gesetz zu stichprobenartigen Kontrollen verpflichtet.

An welche Regeln müssen sich Fahrgäste halten, um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten?

In Bussen und Bahnen gilt keine Abstandspflicht nach der Corona-Verordnung. Aber natürlich sind alle Fahrgäste verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung während der gesamten Fahrt zu tragen. Die Bedeckungsplicht gilt auch an Haltestellen und Busbahnhöfen beim Warten oder Umsteigen, sobald ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

Der Gesamtelternbeitrag des Landes Baden-Württemberg fordert in einem offenen Brief an die Landesregierung den Einsatz zusätzlicher Schulbusse. Werden künftig mehr Fahrzeuge zur Verfügung gestellt, um die Schüler zu verteilen und so das Einhalten von Mindestabständen zu ermöglichen?

Die SWEG setzt bereits zusätzliche Busse ein, sofern Fahrzeug- und Personalverfügbarkeit dies zulassen. Die letzten Verstärkerfahrten, die im Ortenaukreis noch ermöglicht werden können, fahren seit dem gestrigen Donnerstag, 25. November.

Wie wird die Einhaltung der 3G-Regeln kontrolliert, und wer ist dafür zuständig?

Die 3G-Pflicht in Bus und Bahn kam sehr kurzfristig. Kontrollen sind im Nahverkehr mit häufigem Fahrgastwechsel und Haltestellen in kurzen Abständen, wenn überhaupt, nur stichprobenartig umsetzbar. Ein Konzept, wie die stichprobenartigen Kontrollen aussehen werden, wird derzeit erarbeitet. Der Fahrgast muss jederzeit damit rechnen, kontrolliert zu werden. Ein Verstoß kann Geldbußen bis zu 25 000 Euro nach sich ziehen, wobei für die Sanktionierung die Polizei- und Ordnungsbehörden zuständig sind. 

Die 3G-Regeln gelten ab sofort in Bus und Bahn. Fahrgäste müssen einen Nachweis mit sich führen. Zur Mitfahrt berechtigen ein Impfnachweis, wobei die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen muss, oder ein Genesenennachweis, der nicht älter als 180 Tage ist. Möglich sind auch ein höchstens 24 Stunden alter negativer Antigen-Schnelltest oder ein maximal 48 Stunden alter negativer PCR-Test. Außerdem ist ein Personalausweis oder Reisepass mitzuführen. Eine medizinische Maske ist Pflicht.