Eine der 30 Katzen, die aktuell bei Frau E. leben. Foto: Göpfert

Herbolzheim - Die Räumungsklage gegen eine Herbolzheimer Katzen-Mama ist in die zweite Runde gegangen. Um zu klären, ob die Vermieter wussten, dass ihre Mieterin mit 30 Katzen einziehen würde, sagte nun der Zeuge aus, der das Mietverhältnis 2014 vermittelte.

Der Prozess gegen eine Frau, die in einem Herbolzheimer Ortsteil 30 Katzen hält, wurde vor dem Amtsgericht Kenzingen fortgesetzt. Beim zweiten Prozesstag ging es darum, zu klären, ob die Vermieter, das Ehepaar K., von Anfang an wussten, dass die Mieterin E. plante, mit 30 Katzen einzuziehen und die Scheune auf dem Grundstück mitzubenutzen.

Die Vermieter, bestreiten dies und stützen ihre Kündigung unter anderem auf diese beiden Punkte. Einen schriftlichen Mietvertrag zwischen den Parteien gibt es nicht. Um die Vereinbarungen von 2014 zu klären, sagte der Zeuge H. aus. Die Vermieter waren am Prozesstag nicht anwesend und ließen sich durch ihre Anwältin vertreten.

H. hatte Hörprobleme und verwechselte die Namen der beiden Partein öfter, sagte aber schließlich Folgendes aus: Er hatte E. über seine Frau, die sich um Katzen kümmert, kennengelernt. Als E. damals eine neue Bleibe für sich und ihre Katzen suchte, habe er für sie eine Zeitungsanzeige geschalten, die er dem Gericht auch vorlegte. In dieser war explizit davon die Rede gewesen, dass er ein großes Anwesen "eventuell mit Scheune, auch abgelegen" suche.

Unterbringung der 30 Katzen sei der Grund für die Anmietung gewesen

Ein erstes Angebot habe man abgelehnt, da bei diesem Grundstück keine Scheune dabei gewesen war, dann habe sich Herr K. gemeldet. Er hätte ihm vor der Besichtigung explizit am Telefon gesagt: "Die Anzahl der Tiere spiele keine Rolle." Er habe ein ganzes Anwesen mit Scheune zu vermieten. Frau K. habe sich sogar noch gefreut, jemanden kennenzulernen, der sich um so viele Tiere kümmere.

Richter Bastian Zimmermann fragte nach, ob explizit von so einer großen Menge Katzen gesprochen worden sei. "Ja, ja, natürlich", bekräftigte der Zeuge immer wieder. Er habe immer wieder von "einer großen Menge von 30 Katzen plus" gesprochen. Schließlich sei die Unterbringung der Tiere ja Sinn und Zweck des Mietgesuchs gewesen. Er sei auch ganz sicher gewesen, dass die Scheune bei der Vermietung mit dabei gewesen sei. Sonst hätte er E. niemals zur Miete geraten.

Gemeinsam mit dem Ehepaar K. und E. habe er damals das Anwesen besichtigt, das in einem desolaten Zustand gewesen sei. "Ich habe noch nie eine so schlimme Baustelle gesehen. Es war eigentlich nicht vermietbar. Wenn ich sage, was nicht kaputt war, bin ich schneller fertig", erklärte er auf Aufforderung der Anwältin des Ehepaars den Zustand des Hauses zu beschreiben.

Er hatte E. aber dennoch dazu geraten, das Haus zu mieten, weil es abgelegen war, eine Scheune gehabt hatte und somit für die Katzen geeignet gewesen sei. Es sei ein Mietzins von 250 Euro pro Monat vereinbart worden, für Wohnhaus und Scheune zusammen. E. hatte sich bereit erklärt, das Haus zu renovieren, die Vermieter hätten das bezuschussen wollen. H. habe mehrmals explizit nachgefragt, wie lange E. das Haus mieten könne und ob es nach der Renovierung neu vermietet werden solle. Damals habe es vom Ehepaar K. geheißen, man werde E. niemals von sich aus kündigen, das Mietverhältnis könne endlos dauern. Es würde auch keinen Eigenbedarf geben. Er habe das Ehepaar K. danach nur einmal gesehen, als er zwischen diesem und E. schlichten wollte, dabei habe Herr K. der Frau von H. auf die Hand geschlagen, als diese etwas gesagt habe, was dieser nicht hören wollte.

Mehr als zehn weitere Zeugen

Dass die Mieterin mit mehr Katzen als vereinbart eingezogen sei und die Scheune unerlaubterweise genutzt habe, ist nicht der einzige Grund, den die Vermieter für ihre Kündigung anführen. Sie werfen E. auch vor, sich bei einem Streit im April gegenüber ihren Vermietern ungebührlich verhalten und einen anderen Zeuge einer Falschaussage beeinflusst zu haben. E. bestreitet das. Um diese beiden Punkte zu klären, wurden von den beiden Seiten insgesamt 10 bis 13 Zeugen benannt, erklärte Richter Zimmermann. Da E. noch keine neue Unterkunft für sich und ihre Katzen gefunden hat und keine der beiden Parteien zu einem Vergleich bereit ist, wird die Verhandlung fortgesetzt. Der Termin wird noch festgelegt.