Der Bauantrag für den "Anker" wurde vom Bau- und Planungsaussschuss abgelehnt. Nun entscheidet das Landratsamt. Foto: Bühler Foto: Lahrer Zeitung

Sitzung: Ausschuss stimmt gegen Pläne für das ehemalige Gasthaus "Anker" / Landratsamt entscheidet

Für große Diskussion in der Sitzung des Bau- und Planungsausschuss Neuried sorgte das Bauvorhaben für das ehemalige Gasthaus "Anker" in Ottenheim – und wurde vom Gremium abgelehnt. Nun entscheidet das Landratsamt.

Ottenheim (ng). Im April 2014 hat die Tür des Gasthauses "Anker" in Ottenheim geschlossen – Betreiber Walter und Irene Stolz sind in den Ruhestand gegangen und hatten daraufhin das Haus an Martin Göppert verkauft. Göppert vermietete die Räume an Leiharbeiter. Bereits Mitte Dezember hatte Göppert dem Bau- und Planungsausschuss einen Bauantrag vorgelegt – wurde abgelehnt, da er zu kurzfristig eingereicht worden war.

Haus soll Platz für bis zu 40 Menschen bieten

Der nun vorgelegte Antrag sieht einen Umbau der Gaststätte zu Wohnungen vor: Im Dach- und Obergeschoss sollen jeweils eine Wohnung für bis zu 15 Personen, im Erdgeschoss eine Wohnung für bis zu acht Personen und im Keller eine Wohnung für bis zu drei Personen entstehen. Insgesamt soll somit der "Anker" Betten für rund 40 Menschen bieten.

Mit drei zu vier Stimmen (eine Enthaltung) wurde der Antrag im Bau- und Planungsausschuss mehrheitlich abgelehnt. Bei dieser Entscheidung spielten nicht nur die hohe Zahl der Menschen eine Rolle, auch die Art, wie sich die Bewohner verhalten würden, wäre bedenklich, fasste Martina Stahl vom Bauamt die Angrenzeranhörungen zusammen. Dabei wurden neben Lärm- und Geruchsbelästigung – aufgrund von Grillen im Freien – auch das Unverständnis der Hausbewohner bei direktem Vortragen der Beschwerden angeprangert – Reaktionen darauf seien Belustigungen aber auch Drohungen körperlicher Gewalt gewesen. Auch die Polizei hätte schon einige Male nach dem Rechten sehen müssen, zitierte die Bauamtsleiterin.

Schaden wird die negativ ausfallende Entscheidung des Neurieder Gremiums dem Hauseigentümer dennoch nicht – nach Einschätzungen des Landratsamts könne das Haus zur Nutzung zu Wohnzwecken genutzt werden – und das Amt sitzt in diesem Fall am längeren Hebel. Die Ablehnung des Bauausschusses werde das Landratsamt entweder an die Gemeinde zur nochmaligen Entscheidung zurückgegeben oder sie ersetzen.

Die Genehmigung von behördlicher Seite hängt davon ab, ob irgendwelche bau- und brandschutzrechtlichen Gründe gegen das Vorhaben sprechen würden. Dies sei laut Landratsamt – bis möglicherweise die Nutzung des Kellers – unbedenklich.