Behörde kümmert sich seit 25 Jahren um Belange von Behinderten / Frühzeitige Beratung empfohlen

Seit 25 Jahren ist die Betreuung für Menschen mit Behinderung gesetzlich geregelt. In der Ortenau ist in diesem Zeitraum die Zahl der Betroffenen enorm angestiegen.

Offenburg (red/ng). Das Recht der Vormundschaft und der Gebrechlichkeit für Erwachsene ist 1992 in das neue Betreuungsrecht umgeformt worden. Allein im Ortenaukreis haben sich seither die von den Amtsgerichten eingerichteten Betreuungen von 2000 auf aktuell 6000 Betreuungen verdreifacht. "Das Wesen der Betreuung besteht darin, dass für eine volljährige Person ein Betreuer bestellt wird, der in einem festgelegten Umfang für sie handelt. Die Betreuung orientiert sich am Bedarf der Betroffenen, sie soll dem psychisch kranken oder seelisch behinderten Menschen die Selbstbestimmung weitgehend erhalten", sagt Christiane Schulz, Sachgebietsleiterin der Betreuungsbehörde im Landratsamt Ortenaukreis. Die Betreuung übernehmen Ehrenamtliche au s dem sozialen Umfeld oder auch von Betreuungsvereinen.

Die zehn Sozialarbeiter der Betreuungsbehörde des Kreises beraten über den Verfahrensablauf sowie Hilfsangebote und ermitteln die Vorstellungen des Betroffenen. "Die Beratungstätigkeit nimmt in den letzten Jahren einen immer wichtigeren Stellenwert ein.

Nicht alle Defizite seien mit dem Recht behoben

"Zusätzlich zu den Sozialberichten für die Gerichte haben wir 2016 über 1500 Beratungsgespräche geführt", sagt Schulz.

Seit der Umformung vor 25 Jahren in das Betreuungsrecht gehören Begriffe wie Entmündigung, Vormundschaft oder Pflegschaft für Volljährige der Vergangenheit an. Heute gilt, dass Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen können, die Unterstützung durch eine Betreuungsperson erhalten. "Damit im Betreuungsfall sofort gehandelt werden kann und dabei die Wünsche gewahrt werden, empfiehlt es sich, rechtzeitig vorher entsprechende Anordnungen zu treffen", sagt Schulz.

Weitere Infos unter Telefon 0781/8 05 62 27 oder per E-Mail an betreuungsbehörde@ortenaukreis.de.

INFO

Das Verfahren

Zur Entscheidung, ob und in welchem Umfang eine Betreuung eingerichtet wird, schaltet das Gericht die örtliche Betreuungsbehörde ein. Damit sollen im Vorfeld in jedem Einzelfall die persönliche, gesundheitliche und soziale Situation des Betroffenen sowie die Erforderlichkeit einer Betreuung geprüft werden. Allein 2016 handelt es sich um 1600 Erst- und Wiederholungsverfahren, in der die Betreuungsbehörde im Ortenaukreis tätig wurde.