Medienrummel und Polizei-Großaufgebot: Von der Einsatzzentrale auf einem Sportgelände vor Oppenau steuerte das Polizeipräsidium Offenburg die Suche nach dem flüchtigen Yves R. Archivfoto: Armbruster Foto: Lahrer Zeitung

Verhandlung: "Waldläufer von Oppenau" steht ab Freitag vor Gericht / Urteil für den 19. Februar geplant

Sechs Tage hat Yves R. die Ortenauer Polizei in Atem gehalten. Nun folgen sechs Verhandlungstage vor dem Landgericht Offenburg. Ab Freitag, 15. Januar, wird ihm der Prozess gemacht. Dem freiheitsliebenden "Waldläufer" drohen bis zu 15 Jahre Haft.

Offenburg. Dem mittlerweile 32-Jährigen wird Geiselnahme in Tateinheit mit Verstößen gegen das Waffengesetz sowie gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Mit vorgehaltener Schreckschusswaffe soll er am Vormittag des 12. Juli vier Beamte bei einer Kontrolle gezwungen haben, ihm ihre Pistolen auszuhändigen. Mit diesen flüchtete er dann wohl in den Wald und blieb tagelang verschwunden. Insgesamt waren mehr als 2500 Polizisten, SEK-Beamte, ortskundige Führer und Hundestaffeln im Einsatz.

Bei seiner Festnahme am 17. Juli soll er einen Beamten des Spezialeinsatzkommandos durch ein Beil am Fuß verletzt haben. Dem bis auf Weiteres dienstunfähigen Beamte wurde wohl teilweise die Sehne durchtrennt, so das Landgericht. Seitdem sitzt der 32-Jährige in Untersuchungshaft.

Am ersten Verhandlungstag, 15. Januar, wird Yves R. nach Anklageverlesung die Möglichkeit gegeben, Angaben zu seiner Person und zur Sache zu machen, teilt das Landgericht Offenburg am Freitag mit. Das verspricht ein spannender Moment zu werden, denn der "Waldläufer von Oppenau" schwieg bisher. Lediglich unmittelbar nach seiner Verhaftung durch Kräfte eines Sondereinsatzkommandos hatte er Angaben gegenüber den Polizeibeamten gemacht.

Das Landgericht rollt den Prozess von hinten auf: Am späten Vormittag und Nachmittag des 15. Januar ist die Vernehmung der Zeugen der Verhaftung vom 17. Juni geplant. Am zweiten Verhandlungstag, 22. Januar, werden die Zeugen der Tat vom 12. Januar vernommen. Der dritte Verhandlungstag, 9. Februar, ist als sogenannter  "Kurztermin" konzipiert. Dieser findet als einziger Termin im Landgericht Offenburg statt, alle weiteren in der Reithalle Offenburg – so groß ist das erwartete Medieninteresse. Der vierte Verhandlungstag, 15. Februar, ist der Kriminaltechnik, als auch den "Umfeldzeugen" des Angeklagte vorbehalten ist, so das Gericht.

Beim vorletzten Termin, 16. Februar, soll der psychiatrische Gutachter seinen Befund mitteilen. Erst am Donnerstag war bekannt geworden, dass bislang keine Anhaltspunkte für eine aufgehobene oder verminderte Schuldfähigkeit bestünden. Die endgültige Einschätzung des Sachverständigen erfolge aber mündlich im Rahmen der Hauptverhandlung, so ein Sprecher der Offenburger Staatsanwaltschaft.

Das Urteil ist schließlich für Freitag, 19. Februar, geplant. Wird er schuldig gesprochen droht R. eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren, im Fall eines minderschweren Falls der Geiselnahme eine Freiheitsstrafe zwischen einem und 15 Jahren.

Aufgrund des erwarteten großen Interesses der Öffentlichkeit an der Verhandlung hat der Vorsitzende Richter Wolfgang Kronthaler im Vorfeld eine "sitzungspolizeiliche Verfügung" erlassen. Auf neun Seiten wird darin streng geregelt, wer dem Prozess unter welchen Bedingungen beiwohnen darf. So wird etwa am Einlass durch die Polizei kontrolliert, in der Halle herrscht Maskenpflicht.