Der Angeklagte Yves R. – hier am ersten Verhandlungstag in der zum Gerichtssaal umfunktionierten Reithalle Offenburg – trägt zu den Gerichtsterminen stets einen blauen Pullover. Foto: von Ditfurth

Prozess: Richter verliest Auszüge früherer Urteile / Yves R. verfolgt dritten Verhandlungstermin teilnahmslos

Offenburg - Geknackte Autos, falsche Bomben, Volksverhetzung, illegaler Waffenbesitz – beim dritten Verhandlungstag im Fall Yves R. ist einiges auf den Tisch gekommen. Der Vorsitzende Richter verlas am Dienstag weitere Vorstrafen des Oppenauer "Waldläufers".

Richter, Schöffen, Staatsanwältin, Verteidiger, Polizei, Justizvollzugsbeamte und der Angeklagte – rund ein Dutzend Beteiligte sind am Dienstagmorgen für den dritten Verhandlungstag im Fall Yves R. im Landgericht Offenburg zusammengekommen.

Anberaumt war ein "Kurztermin", dementsprechend war nach rund 15 Minuten alles schon wieder vorbei. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Kronthaler verlas Auszüge aus vormaligen Gerichtsurteilen und Strafbefehlen – in den nur wenigen Minuten warf er so Schlaglichter auf die teilweise bewegte Vergangenheit des Angeklagten. Yves R. selbst saß während der Verlesung teilnahmslos auf seinen Platz, blickte immer wieder längere Zeit ins Leere.

Yves R. wird bereits als Jugendlicher auffällig

Ein Teil der Taten liegt bereits rund das halbe Leben des heute 32-jährigen Yves R. zurück. So hat er sich laut Urteils der sechsten Jugendgerichtskammer des Landgerichts Freiburg 2004 – er wird damals um die 16 Jahre gewesen sein – mehrfach des teilweise schweren Diebstahls schuldig gemacht.

In Offenburg habe er damals einer Frau Schmuck im Wert von 21 .000 Euro gestohlen, verlas Kronthaler. Diesen habe er in einem Beutel zwischen ihrer Wäsche gefunden – nichts ahnend wie viel sein Fund tatsächlich wert war. Der Versuch, das Diebesgut zu Geld zu machen, scheiterte. Ein Fachgeschäft habe ihn weggeschickt, weil er noch minderjährig war, ist dem Urteil zu entnehmen. Weder Hintergründe noch der Ausgang des Vorfalls wurden am Dienstag verlesen.

Im Umfeld des Christopherus-Jugendwerks bei Breisach – in dem Yves R. damals lebte – wurde er 2004 auch mehrfach auffällig. So habe er sich dort Zutritt zu einem Büro verschafft und Geld gestohlen, verlas der Vorsitzende Richter. Als Erzieher ihm auf die Schliche kamen, reagierte R. zornig, bastelte später eine Bombenattrappe, um ihnen Angst zu machen. Erst die Polizei löste die bedrohliche Situation schließlich auf.

Ebenfalls 2004 erwischte eine zufällig vorbeikommende Polizeistreife Yves R. und einen weiteren Jungen aus dem Christopherus-Jugendwerk in Freiburg beim Versuch, ein Auto kurzzuschließen. Zuvor hatten sie das bereits bei einem weiteren Wagen ausprobiert, stellte sich heraus. Die beiden Jugendlichen hatten so versucht sich einen "fahrbaren Untersatz für die Rückkehr" ins Jugendwerk zu organisieren. Die Freiburger Jugendgerichtskammer sah in Yves R. die "treibende Kraft" dahinter.

Illegaler Waffenbesitz wird mehrfach geahndet

Auch ein Fall von Volksverhetzung fällt in diese Zeit: Yves R. habe ein Schild des Christopherus-Jugendwerks mit einem Messer so bearbeitet, dass nur noch "Christopherus Juden weg" zu lesen gewesen sei, verlas Kronthaler. Insgesamt verurteilte das Freiburger Gericht Yves R. zu einer Jugendstrafe von acht Monaten auf Bewährung.

Doch auch in jüngerer Vergangenheit ist Yves R. strafrechtlich in Erscheinung getreten. So verurteilte das Amtsgericht Offenburg ihn 2017 zu einer Geldstrafe von 300 Euro, da er eine Schreckschusswaffe ohne erforderliche Erlaubnis bei sich führte.

Das Amtsgericht Oberkirch verurteilte ihn 2019 zu neun Monaten auf Bewährung. Yves R. hatte in seiner damaligen Wohnung "explosionsgefährliche Stoffe" gelagert. Darunter auch 64 Knallkörper ohne Konformitätskennzeichen unbekannter Herkunft und ein Luftgewehr mit Munition.

Fortgesetzt wird der Prozess um den "Waldläufer von Oppenau" am Montag, 15. Februar. Der vierte Verhandlungstag gehört unter anderem Zeugen aus seinem persönlichen Umfeld. Die Anklage wirft Yves R. vor, im Juli bei Oppenau vier Polizisten mit vorgehaltener Schreckschusspistole entwaffnet und bei seiner Festnahme einen SEK-Beamten verletzt zu haben.

Weitere Vorstrafen, so etwa eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung, waren bereits zuvor Thema. So hatte der Vorsitzende Richter am zweiten Verhandlungstag ein Urteil des Landgerichts Pforzheim von 2010 verlesen. Demnach hatte Yves R. einer Freundin bei einem Streit aus etwa einem Meter Entfernung mit seiner Armbrust in die Brust geschossen.

Das schwer verletzte Opfer habe den Bolzen noch selbst aus ihrem Körper gezogen, sei dann aber stark blutend zusammengebrochen. R. versuchte die Blutung zu stoppen, rief dann den Notarzt. Laut Urteil verfehlte der Schuss nur knapp Herz und Wirbelsäule, hätte aber nicht unmittelbar zum Tod des Opfers geführt. Das Landgericht verurteilte R. damals zu dreieinhalb Jahren Haft.