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Gericht: Frau soll Partner mit Bohrmaschine attackiert haben / Psychiatrische Expertin wird hinzugezogen

Offenburg - Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Offenburg verhandelt nach Anklage der Staatsanwaltschaft gegen eine 44-jährige Frau aus Kehl wegen versuchten Mordes.

Frau soll ihren Lebensgefährten mit Bohrmaschine attackiert haben 

Der Anklageschrift zufolge soll es zwischen der Frau und ihrem Lebensgefährten am späten Nachmittag des 26. April 2020 zu einem Streit gekommen sein, bei dem beide Beteiligte alkoholisiert gewesen seien.

Nach dem Streit habe sich der Mann schlafen gelegt. Gegen 18 Uhr habe die Angeklagte den Entschluss gefasst, ihren Lebensgefährten zu töten. Dazu habe sie eine Akku-Bohrmaschine unter anderem am Kopf des Geschädigten angesetzt.

Dabei soll die Angeklagte die Wehrlosigkeit des schlafenden Opfers ausgenutzt haben. Die Anklageschrift sieht daher das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Der Geschädigte sei jedoch wegen Schmerzen an Kopf und Bein aufgewacht und habe die Angeklagte, die die Bohrmaschine in der Hand gehalten haben soll, dabei von sich gestoßen. Er selbst alarmierte dann den Rettungsdienst. Ein Gutachten bestätigt Haut- und Gewebeverletzungen im Stirnbereich sowie weitere Kratzwunden am Körper. Der Anklageschrift zufolge wurde der Schädelknochen nicht verletzt. In einer Offenburger Klinik ist der Mann anschließend ambulant behandelt worden.

Angeklagte macht zunächst keine Angaben

Die Angeklagte selbst sagte am ersten Verhandlungstag nur zur Person, nicht aber zur Sache aus. So wurde die Tat zunächst nur aus der Perspektive von später hinzugekommenen Zeugen sowie des Opfers geschildert.

Das Paar hat sich über eine von der Frau aufgegebene Kontaktanzeige kennengelernt. Sie war nach Deutschland eingereist und ist vor rund fünf Jahren zu ihrem Lebensgefährten nach Kehl gezogen. Wie die Schwester des verletzten Mannes und auch ein Nachbar aussagten, soll es immer wieder zu Streit zwischen den häufig alkoholisierten Partnern gekommen sein.

Die Frau sei auch geschlagen worden, habe sich immer wieder trennen wollen und zwischenzeitlich auch ein Frauenhaus aufgesucht. Auch mit Spuren von Misshandlung im Gesicht will der Nachbar sie gesehen haben.

Öfter Streit, aber ohne Gewalt

In einem Brief an die Schwester ihres Partners, den sie aus dem Gefängnis heraus schrieb, spricht die Angeklagte davon, unentwegt "ausgenutzt, beleidigt, erniedrigt, gedemütigt und geschlagen" worden zu sein. Der Geschädigte räumt die Streitigkeiten ein, es sei aber niemals zu Gewalt gekommen. Seine Schwester hingegen hält das für wahrscheinlich.

Für die weitere Verhandlung zieht die Schwurgerichtskammer eine psychiatrische Sachverständige sowie einen Rechtsmediziner hinzu. Das Verfahren soll am Freitag, 30. Oktober, ab 9 Uhr fortgesetzt werden.