Kreisbrandmeister Bernhard Frei rät zur jährlichen Funktionstest-Überprüfung von Rauchmeldern. Foto: LRA Foto: Schwarzwälder Bote

Vorsorge: Kreisbrandmeister Bernhard Frei erklärt, welche Dinge bei der Wartung zu beachten sind

Offenburg (red/ng). "Rauchwarnmelder retten Leben!" – mit diesem Motto haben die Feuerwehren lange für die landesweite Einführung gekämpft. "Damit man sich im Ernstfall auf die kleinen Lebensretter verlassen kann, sollten Rauchmelder regelmäßig gepflegt und einmal jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit hin geprüft werden", informiert Bernhard Frei, Kreisbrandmeister des Ortenaukreises. Bei der Pflege und Prüfung eines Rauchwarnmelders sollte man sich stets an die Herstellerangaben halten, erklärt der Experte. Diese finden sich in der Bedienungsanleitung oder den Nutzungshinweisen des Rauchmelders. "Gerade jetzt in der Urlaubszeit kann man in Ruhe alle vorhandenen Geräte im Haus oder der Wohnung einmal durchprüfen", so Frei.

Der Kreisbrandmeister rät zu den folgenden Schritten bei der Prüfung: Ertönt ein Signalton beim Drücken der Prüftaste am Rauchwarnmelder? "Falls nicht, ist die Funktion gestört. Dann sollte man die Batterie – wenn es sich um eine austauschbare Batterie handelt – umgehend austauschen", so Frei. Sollte nach dem Austausch wieder kein Ton erfolgen, müsse der Rauchmelder ausgetauscht werden.

Geräte haben Mindesthaltbarkeit

Weiter müsse geprüft werden, ob die Raucheintrittsöffnungen frei von Staub, Insekten, Abdeckungen oder anderen Fremdkörpern sind. Stark verschmutzte oder beschädigte Melder sollten ebenfalls ausgetauscht werden, empfiehlt der Kreisbrandmeister.

Der Rauchmelder muss so angebracht sein, dass dieser in einem Umkreis von mindestens einem halben Meter frei von Hindernissen (Wände, Raumteiler) und Einrichtungsgegenständen (Deckenleuchten) ist. Außerdem sollten überall dort, wo Menschen schlafen, Rauchmelder angebracht sein.

Auch Warnmelder besitzen eine Art "Mindesthaltbarkeitsdatum", das nicht überschritten werden darf. "Dieses Datum befindet sich auf der Rückseite des Geräts. Spätestens zehn Jahre nach Inbetriebnahme sind Rauchmelder generell auszutauschen, da eine einwandfreie Funktion nach dieser Zeit nicht mehr gewährleistet ist", so Frei.

Weitere Informationen stellt die Initiative "Rauchmelder retten Leben" im Internet unter www.rauchmelder-lebensretter.de zur Verfügung.