Beide Seiten halten Angeklagten für Täter. Urteil ist dür den 12. März vorgesehen.
Offenburg. Der Gerichtssaal war gut gefüllt mit Zuschauern, als am Donnerstagmorgen im Fall des Offenburger Arztmords die Plädoyers gehalten wurden. Der Staatsanwalt hielt es für erwiesen, dass der Angeklagte im vergangenen Sommer den Mord an dem 52-Jährigen Mediziner begangen hat. "Kein anderer Täter ist denkbar", erläuterte der Jurist. Seine folgende Forderung sorgte jedoch für Unruhe im Raum: Auf Grund der psychischen Erkrankung des Angeklagten halte er diesen für schuldunfähig.
Nebenklage schilderte Leid der Angehörigen
Am vorausgehenden Verhandlungstag hatte der psychiatrische Gutachter die Diagnose "paranoide Schizophrenie" bekannt gegeben. Daher plädierte der Staatsanwalt auf Freispruch, aber auch für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Bei den Zuhörern stieß seine Forderung auf Unverständnis, was sich in ungläubigen Ausrufen deutlich machte.
Auch die beiden Verteidiger hielten es für erwiesen, dass der Angeklagte der Täter sei. Aufgrund seines Wahns sei er jedoch nicht schuldfähig gewesen. Sie sprachen angesichts der Tat von einem "unabwendbaren Schicksal". Zudem verglich einer der Verteidiger die Tötung des Offenburger Arztes mit einem Autounfall – etwas, was man genauso wenig hätte abwenden können. Auch dies sorgte für hörbare Irritation im Gerichtssaal und verkniffene Gesichter auf der Richterbank. Darüber hinaus verglich der selbe Verteidiger den Angriff auf die zu Hilfe eilende Arzthelferin damit, bei der Tat im Tötungswahn unbewusst eine Vase umzustoßen. Nach Einschätzung der Verteidigung habe die Kombination zweier Umstände zu der Tat geführt. Zum einen der Wahn, in dem der Angeklagte gefangen gewesen sei, zum anderen die Hilflosigkeit derjenigen, die seine Situation mitbekommen, jedoch keine Mittel gehabt hätten, wirksam einzugreifen.
Die Anwälte der Nebenklage betonten in allen drei Fällen das Leid, welches ihre Mandanten durch die Tat durchleiden müssten. Auch für den Vertreter der Witwe war die "Täterschaft des Angeklagten eindeutig". Jedoch: "Strafe setzt immer Schuld voraus – einer der höchsten Grundsätze in unserem Rechtsstaat." Der psychiatrische Gutachter habe die Frage nach der Schuldfähigkeit an das Gericht zurückgegeben – diese müsse es nun beantworten.
Der Vertreter der Tochter des Opfers beschrieb in seinem Plädoyer die Bilder des Schreckens, die sich seiner Mandatin am Tag der Tat boten: Polizei vor der Praxis ihres Vaters und die Verzweiflung ihrer Mutter sowie ihres Onkels. Als Konsequenz müsse seine Mandantin nun nicht nur ihren elften, sondern auch jeden weiteren Geburtstag ohne ihren Vater feiern. "Meine Mandantin hat das Vertrauen in die Behörden verloren", erklärte die Anwältin der Arzthelferin. Sie habe Beweise unter den Teppich gekehrt, warf sie der Leitung der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft des Angeklagten vor. "Es muss ein Ruck durch die Behörden gehen", um ein besseres Gefährdungsmanagement umzusetzen.
Die Urteilsverkündung ist für den 12. März um 14 Uhr vorgesehen.