Dicke Luft: Der Streit um eine vermeintlich illegale Motorsteuerung des Autoherstellers Daimler wird vor dem Landgericht Offenburg verhandelt. Symbolfoto: Pleul Foto: Lahrer Zeitung

Diesel-Skandal: Autohersteller soll Käufer wissentlich getäuscht haben / Richter zeigt sich vorerst unschlüssig

Ein Ortenauer Autokäufer fühlt sich von Daimler betrogen: Das Unternehmen soll beim Schadstoffausstoß seines Wagens geschummelt haben. Nun fordert er sein Geld zurück, dabei stützt er sich auf einen Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamts.

Offenburg. Ein Richter des Landgerichts Offenburg muss in einem Zivilverfahren entscheiden, ob der Daimler-Konzern einen Ortenberger Autokäufer wissentlich über die Einhaltung der Euro-6-Abgasnorm getäuscht hat. Dies behauptet der Kläger und fordert den Kaufpreis seines 2016 in Offenburg erworbenen Neuwagens mit Diesel-Motor zurück – immerhin 70 000 Euro. Nach dem Auftakt am Mittwochmorgen wurde das Urteil vertagt. Der Grund für die Verzögerung: technische Details sind noch unklar. Eine außergerichtliche Einigung lehnte der Anwalt des Autoherstellers ab.

Der Kläger fühle sich betrogen, resümierte der Richter am Mittwochmorgen. Dieser vermute, dass der Motor seines Fahrzeugs "die Schadstoffwerte der Euro-6-Norm nur einhalte, weil der Beklagte eine illegale Anschalteinrichtung in der Motorsteuerung verbaut habe". Der konkrete Vorwurf: Bereits bei einer Temperatur von sieben Grad oder weniger, werde die Rückführung von Abgasen in den Verbrennungsraum des Motors durch die Steuerung deutlich reduziert. Die Nachverbrennung von Stickoxiden würde so nicht mehr gewährleistet, die Abgaswerte entsprächen nicht mehr der Norm.

Dies sei unzulässig, behauptet der Ortenberger Kläger und stützt sich dabei auf einen Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Dieses hatte Ende des vergangenen Jahres den Rückruf der entsprechenden Baureihe gefordert, um ein Software-Update aufzuspielen. Daraus schließt der Kläger, dass die Kalibrierung der Motorsteuerung rechtswidrig sei. Hätte er über die Problematik mit dem "Temperaturfenster" Bescheid gewusst, so hätte er das entsprechende Auto nicht gekauft.

Der Anwalt des beklagten Daimler-Konzerns widersprach den Vorwürfen. Die Drosselung der Abgasrückführung sei eine zulässige Maßnahme zum "Bauteilschutz". Die Anklage beruhe zu einem großen Teil auf dem Diesel-Skandal rund um den VW-Konzern. "Alle Hersteller werden hier in einen Topf geworfen", so der Jurist. Lediglich ein einzelnes Urteil gegenüber Daimler aus Stuttgart werde herangezogen, wobei der Bezug zum Auto des Klägers fehle. Darüber hinaus sei die Anordnung des KBA noch nicht rechtskräftig, da Daimler Einspruch dagegen erhoben habe. "Daher kann man keinen Nachteil davon ableiten", so der Vertreter des Konzerns.

"Ich kann den Prozess im Moment nicht so richtig beurteilen", gab der zuständige Richter in der Verhandlung offen zu. Er glaube nicht, dass das KBA den Rückruf "willkürlich" beschlossen hätte. Zumal Daimler trotz Widerspruch an die Behörde deren Aufforderung zur Nachrüstung nachgekommen sei. Zunächst müsse daher geklärt werden, woran genau sich das KBA gestört hatte. Der verhandelnde Richter kritisierte zudem denn Sinn der Temperaturgrenze von sieben Grad. Diese würde in Deutschland zumindest nachts häufig unterschritten. Zu den schriftlichen Einlassungen des Daimler-Konzers bat er um weitere Erklärungen. Es handele sich um einen " sehr technischen" Vortrag. "Ich habe ihn nicht ganz verstanden."

Bis Montag, 24. Juni, müssen nun Kläger und Beklagter nacharbeiten. Der Daimler-Konzern muss offen legen, woran genau sich das KBA gestört hatte. Der Kläger müsse dem Beklagten zudem eine "arglistige Täuschung" nachweisen, so der Richter. Das Urteil ist für Freitag, 5. Juli, angesetzt.