Wegen der Vogelgrippe sollten Geflügelhalter neue Tiere nur dann kaufen, wenn sie unbedingt notwendig sind und nur von vertrauenswürdigen Händlern aus der Region. (Symbolfoto) Foto: Kästle

Ob als Hobby oder im Vollerwerb: Ortenauer Geflügelhalter müssen aktuell besonders vorsichtig sein – die Vogelgrippe grassiert wieder im Bundesgebiet. Der Kreis rät, erst mal keine neuen Tiere zu kaufen und wichtige Regeln zu beachten.

Offenburg - Aktuell werden im Bundesgebiet wieder vermehrt Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln, aber auch in Hausgeflügelbeständen festgestellt. Bereits im vergangenen Winterhalbjahr war es in der EU, in vielen Bundesländern und auch in Südbaden zu zahlreichen Ausbrüchen gekommen, informiert das Landratsamt.

"In der jetzigen Situation sollten nur dann Tiere zugekauft werden, wenn es unumgänglich ist", appelliert Jan Loewer, Leiter des Amts für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Ortenaukreis an die Geflügelhalter im Landkreis. Wichtig dabei sei, dass das Geflügel nur von vertrauenswürdigen Händlern, möglichst aus der Region gekauft wird. Die Händler müssen die Adresse der Käufer erfassen und eine Rechnung ausstellen, damit im Seuchenfall eine schnelle Tierverfolgung gewährleistet ist. Auch sollte darauf geachtet werden, dass sämtliche Tiere im Fahrzeug einen zweifelsfrei gesunden Eindruck machen.

"Welche Folgen eine Einschleppung durch Zukauf haben kann, konnte man im März dieses Jahres feststellen", so Loewer weiter. Aus einem Junghennenaufzuchtbetrieb im Kreis Paderborn wurden durch einen mobilen Geflügelhändler infizierte Junghühner an zahlreiche Kleinhaltungen in Baden-Württemberg ausgeliefert.

Die Konsequenz war schließlich, dass bei weit mehr als 60 Geflügelhaltungen die Geflügelpest eingeschleppt wurde, so die Mitteilung das Landratsamts. Sämtliche Tiere dieser Bestände wurden getötet und gewerbliche Betriebe im Umkreis dieser Haltungen hatten unter schweren Einschränkungen zu leiden.

Infektionsquelle können Wildvögel sein

Um die Gefahr einer Einschleppung des Geflügelpest-Virus durch Wildvögel zu verringern, müssen Halter von Geflügel notwendige Sicherheitsmaßnahmen beachten, um ihren Bestand zu schützen, betont das Landratsamt. Zu den wichtigsten Regeln gehören beispielsweise Geflügel ausschließlich an für Wildvögel unzugänglichen Stellen zu füttern, für das Tränken der Tiere kein Oberflächenwasser zu nutzen sowie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.

In den vergangenen Wochen ist in mehreren Geflügelhaltungen in Deutschland sowie den Niederlanden die Vogelgrippe nachgewiesen worden. Die betroffenen Bestände werden getötet. Aktuell müssen etwa in einem betroffenen Junghennenaufzuchtbetrieb aus Nordrhein-Westfalen mehr 40 000 Tiere wegen der Geflügelpest getötet werden, informiert das Landratsamt. Im vergangenen Winter wurden weit mehr als eine Million Tiere gekeult, vor allem Puten, berichtet derweil die Deutsche Presseagentur.