Dürfen die Geschäfte in der Ortenau – hier die Lahrer Innenstadt – am Montag wieder öffnen?Foto: Schabel Foto: Lahrer Zeitung

Corona: Land koppelt Öffnung des Einzelhandels an regionale Inzidenzen – und fordert Absprachen der Kreise

Fallen am Montag Horden von "Einkaufstouristen" in die Ortenau ein oder verzichtet der Kreis auf die Öffnung des Einzelhandels? Diese Frage, die die neue Corona-Verordnung aufwirft, blieb am Freitag unbeantwortet. Gut ist keine der Alternativen.

Ortenau. Trotz Verlängerung bis 28. März plant das Land Ausnahmen vom Lockdown. So soll etwa bei einer Inzidenz von unter 50 ab Montag der Einzelhandel öffnen dürfen. Maßgeblich, das entschied die Landesregierung am Freitag, soll dabei die Zahl der Neuinfektionen im jeweiligen Landkreis sein und nicht die im Land. Eigentlich gute Nachrichten für die Ortenau. Denn hier liegt der entscheidende Wert seit Längerem unter 40. Dennoch war am Freitag nicht klar, ob ab kommender Woche in der Region tatsächlich wieder geshoppt werden darf.

Der Freifahrtschein für die Einzelhändler gilt nämlich nicht bedingungslos. So teilte die Landesregierung mit: "Mit den benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Absprachen zu treffen, um eine überregionale oder kreisübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden." Sprich: "Einkaufstourismus" aus anderen Landkreisen und entsprechende Menschenaufläufe sollen verhindert werden.

Rund um die Ortenau liegen drei Kreise, aus denen Ungemach in Form von Fremd-Shoppern droht: Emmendingen im Süden, Rastatt im Norden und Rottweil im Osten hatten am Freitag Inzidenzwerte jenseits der 50. Dort wäre nach den aktuellen Infektionszahlen maximal Einzel-Einkaufen nach Terminvereinbarung möglich (Inzidenz unter 100).

Nähe zum Elsass als besondere Situation

Wie kontrolliert werden soll, ob in der Ortenau tatsächlich nur Ortenauer einkaufen, ließ die Regierung zunächst offen. Auch das Landratsamt kannte noch keine Antwort, wie es auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilte: "Leider haben wir noch immer keine Verordnung erhalten, insofern wissen wir noch nicht, wie es ausgearbeitet wird."

Die geforderte kreisübergreifende Absprache könnte dergestalt ausfallen, dass die Ortenau auf ihr Recht auf Öffnung verzichtet. Das freilich wäre ein herber Schlag für die corona-gebeutelten Einzelhändler. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sprach am Freitag von einer "Probe". Man setze auf die Vernunft der Menschen, sollte das nicht funktionieren, müsse man "sehr schnell die Notbremse ziehen". Heißt: Alles wieder dichtmachen.

Eine besondere Situation ergibt sich in der Ortenau durch die Nähe zum Elsass. Zwar besteht grundsätzlich eine Testpflicht für Franzosen, die nach Deutschland einreisen, allerdings gilt dies nach aktueller Regelung nicht bei Kurzaufenthalten von weniger als 24 Stunden. Einkaufen in deutschen Geschäfte wäre für die Nachbarn von jenseits des Rheins also möglich.

Landrat Frank Scherer ruft Gastronomen, Einzelhändler und Gewerbetreibende dazu auf, ab Montag die "Luca-App" zur Registrierung von Kunden zu nutzen. Durch eine digitale Übermittlung von Kontaktlisten an das Gesundheitsamt soll die App sicherere Öffnungsschritte ermöglichen, teilte das Landratsamt am Freitag mit. Jeder Betrieb kann dabei selbst einen QR-Code erstellen, den die Besucher dann beim Eintreten mit dem Smartphone scannen und sich so in der Örtlichkeit "einchecken". Beim Verlassen "checkt" man sich mit einem Klick wieder aus. Die gespeicherten Daten werden nach maximal 30 Tagen automatisch gelöscht. Auch als privater Gastgeber kann man so ein Treffen mit eigenem Code erstellen. Im Falle einer Corona-Infektion könne der betroffene Nutzer seine gesammelten "Check-Ins" für das Gesundheitsamt freigeben. Die App kann kostenlos heruntergeladen werden.