Abkühlung an heißen Tagen – hier im Lahrer Terrassenbad – gibt es in der Ortenau ab kommenden Montag wieder ohne vorherigen Corona-Test. Nur eine von zahlreichen Lockerungen, die dank der niedrigen Infektionszahlen kommen. Foto: Archivfoto: Kauffmann

Ortenau - Der Sommer ist da, die passenden Lockerungen kommen: Die neue Corona-Verordnung gibt den Menschen in der Ortenau ab Montag viele Freiheiten zurück.

Ab sofort steht eine neue Zahl im Fokus: Das ganze Land schielt auf die 35. An Fronleichnam hat die Regierung in Stuttgart ihre Pandemie-Regeln aktualisiert. Demnach gibt es weitere Öffnungsschritte für Kreise, in denen die Zahl der Neuinfektionen pro Woche und 100 000 Einwohner stabil unter 35 liegt. Wobei »stabil« fünf Tage in Folge bedeutet.

Die gute Nachricht für die Ortenauer: Die Region hat die maßgebliche Schwelle am 27. Mai erstmals unterschritten und seither nicht mehr gerissen. Vorausgesetzt die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz steigt übers Wochenende nicht wider Erwarten stark an, gelten im Kreis sofort nach Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung die größeren Spielräume – also bereits ab kommenden Montag, 7. Juni.

Nötig dafür ist  laut Verordnung eine entsprechende Bekanntmachung durch das jeweilige Gesundheitsamt tags zuvor. Die Ortenauer Behörde hat das am Freitag für Sonntag angekündigt. Zudem werde man zu den betroffenen Bereichen ausführlich informieren, hieß es aus Offenburg. Unsere Zeitung nennt bereits heute die wichtigsten Punkte: 

Die Testpflicht für Außengastronomie, Freibäder, Open-Air-Kulturveranstaltungen sowie für alle sonstigen bereits geöffneten Außenbereiche fällt weg. 

Feierlichkeiten sind – sowohl drinnen als auch draußen – wieder mit bis zu 50 Personen erlaubt. Sofern diese einen Test-, Impf-, oder Genesenen-Nachweis vorlegen können.   

Die Corona-Tests aus den Schulen gelten künftig zweieinhalb Tage lang (60 Stunden) und dürfen überall dort, wo es noch ein negatives Testergebnis braucht, vorgelegt werden.  

Messen, Ausstellungen und Kongresse können wieder stattfinden. Dabei darf pro sieben Quadratmeter Fläche ein Besucher eingelassen werden. 

Wettkämpfe im Profi- und Amateursport dürfen im Freien von bis zu 750 Zuschauern besucht werden. Dieselbe Obergrenze gilt ab Montag für  Kultur-, Vortrags- und Informationsveranstaltungen sowie für Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsveranstaltungen. 

Teilweise wurden Öffnungsschritte schon früher vollzogen. So gilt bereits seit Freitag:

Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungs- und -annahmestellen, aber auch Bowlingbahnen und Billardcenter dürfen wieder von 6 bis 22 Uhr öffnen. Dabei ist die Anzahl der  Besucher auf maximal eine Person pro zweieinhalb Quadratmeter Fläche Gastraum zu begrenzen. Und: Die Plätze sind so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens anderthalb Metern zwischen den sich an verschiedenen Spielautomaten oder Tischen befindlichen Personen gewährleistet ist. Rauchen ist an den genannten Einrichtungen generell nur außerhalb von geschlossenen Räumen gestattet. 

Shisha- und Raucherbars dürfen ebenfalls und analog zu den Gaststätten von 6 bis 22 Uhr öffnen. Auch in diesen Lokalen gilt laut Verordnung indes: Rauchen immer nur draußen.

Und an Schulen?

Nach den Pfingstferien können alle Schularten in der Ortenau zum normalen Präsenzunterricht zurückkehren. Eine entsprechende Regelung hat das Kultusministerium für Landkreise getroffen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge unter 50 liegt. Dann müssen in den Klassenzimmern auch die Abstandsregelungen nicht mehr eingehalten werden. Tagesausflüge sind ebenfalls wieder zulässig. Bestehen bleibt nach aktuellem Stand die Testpflicht (zweimal pro Woche) und die Maskenpflicht.