Blick auf die Geroldseck an der Schnittstelle zwischen Rhein- und Kinzigtal. Um die einheimische Flora und Fauna zu unterstützen, sollen sogenannte FFH-Gebiete im Verbund ein Netz schaffen, in dem Tiere und Pflanzen geschützt werden. In ihnen muss sich die Landwirtschaft dem Naturschutz unterordnen. Foto: Archiv: Baublies

FFH-Gebiete müssen neu definiert werden. Regierungspräsidium lädt zur Infoveranstaltung

Ortenau - Es wird die zentrale Veranstaltung im Ortenaukreis. Am Mittwoch, 7. März, geht es in Appenweier um das FFH-Verordnungsverfahren. Und da werde es sicherlich Diskussionsbedarf geben, ist man sich im Regierungspräsidium Freiburg sicher.

59 sogenannte FFH-Gebiete gibt es im Regierungsbezirk Freiburg. Und die müssen, wie alle FFH-Gebiete in Deutschland, genauer definiert und gefasst werden, um der EU-Vorgabe zu entsprechen. Um das zu forcieren, hatte die EU-Kommission bereits 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Mit der Umsetzung betraut ist das Regierungspräsidium.

Naturschutz kontra Landwirtschaft?

Deutschland habe es versäumt, besondere Schutzgebiete und die Festlegung von Erhaltungsprioritäten sowie -maßnahmen formal auszuweisen, erläutert dazu der Deutsche Bauernverband. Zudem sei wohl bei der Definition der Gebiete ein zu grober Maßstab angewandt worden. Die Außengrenzen der Gebiete würden Unschärfen aufweisen, moniere die EU. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die Grenzen schärfer gezogen werden. "Es könnte also auch zu Veränderungen bei der ein oder anderen Fläche geben", munkeln Insider. Das dürfte die Landwirte aufschrecken.

Zwar ist Landwirtschaft in FFH-Gebieten möglich, aber nur unter bestimmten Bedingungen. So darf die Qualität des Lebensraums nicht verändert werden, teilt das Regierungspräsidium (RP) auf Anfrage mit. Die Bewirtschaftung werde dementsprechend eingeengt, weil die Flächen primär unter dem Kriterium des Naturschutzes stehen.

Um das geplante FFH-Verordnungsverfahren vorzustellen, lädt das RP zu acht Informationsveranstaltungen – jeweils für eine Region. Die Situation in der Ortenau steht am Mittwoch, 7. März, in der Schwarzwaldhalle Appenweier auf der Agenda. Die Veranstaltung ist öffentlich.

Raum für Information und Nachfragen

Die Halle werde bereits um 18.15 Uhr geöffnet, teilt das RP mit. Zudem sind Schauwände, Karten und Informationmaterial vorbereitet. Im Anschluss an die Einführung werde es ab 19.15 Uhr eine Statementrunde zu den Inhalten der geplanten Verordnung und weitere Informationen zum Verfahren geben. Nach der Plenumsveranstaltung stehen die Experten des RP Freiburg für Fragen und zu den Schwerpunkten gern Rede und Antwort.

Info: Für Fauna und Flora

Die FFH-Richtlinie oder kurz FFH – steht für die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie. Als FFH-Gebiete bezeichnete Areale sollen ein europäisches Netz aus zusammenhängenden Schutzgebieten knüpfen: das Natura 2000. Dessen Ziel ist es, die einheimische Natur zu stärken. In diesen Richtlinen werden Arten und Lebensraumtypen genannt, welche besonders schützenswert sind und für die ein Schutzgebietsnetz aufgebaut werden soll. In einem FFH-Gebiet ist Landwirtschaft möglich, allerdings mit Auflagen.