Den vier Angeklagten wird unter anderem zur Last gelegt, im Ausland Autos eingekauft zu haben, um sie dann in Deutschland gewinnbringend zu verkaufen – ohne Umsatzsteuer abzuführen. Symbolfoto: Kahnert Foto: Lahrer Zeitung

Gericht: Vier Männer sollen Kfz-Händler um siebenstelligen Betrag betrogen haben / Prozessauftakt am 15. Juli

Vier Männer müssen sich ab Mitte Juli wegen Betrugs vor dem Landgericht Offenburg verantworten. Neben Steuerstraftaten wirft man den mutmaßlichen Betrügern vor, einen Ortenauer Autohandel um mehr als eine Million Euro betrogen zu haben.

Offenburg (red/ma). Die Offenburger Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich die Angeklagten spätestens Anfang 2017 dazu verabredeten, über ein Stuttgarter Unternehmen (X-GmbH) Kfz-Geschäfte im Millionenbereich zu betreiben. Plan sei es gewesen, einen Großteil der Fahrzeuge im Ausland einzukaufen und diese anschließend im Inland, unter anderem an eine Ortenauer Autohandelsfirma (Y-GmbH) zu verkaufen. Von vornherein sei beabsichtigt gewesen, die Umsatzsteuer nicht an den Fiskus abzuführen, sondern "in die eigene Tasche" zu stecken, so die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung.

Auf dem Papier fungiert ein Strohmann als Chef

Um nicht selbst in Erscheinung zu treten und ihre Taten zu verschleiern hätten die Angeklagten die X-GmbH über einen Strohmann betrieben. Dieser könne weder Deutsch sprechen, noch sei er in die Pläne der Angeklagten eingeweiht gewesen. Trotzdem habe er sich für eine fünfstellige Summe bereit erklärt, Geschäftsführer und Gesellschafter der X-GmbH auf dem Papier zu werden. Anschließend seien Kfz-Geschäfte unter dessen Namen über die X-GmbH abgeschlossen worden. Die Kontrolle über das Geschäftskonto der X-GmbH habe bei einem der Angeklagten gelegen, der über die für den Betrieb des Online-Bankings erforderlichen Zugangsdaten verfügt habe.

Darüber hinaus hätten die drei erst genannten Angeklagten den vierten im Bunde dafür gewinnen können, sich in persönlichen Verkaufsgesprächen mit den Verantwortlichen der Y-GmbH als bereits erwähnter Strohmann auszugeben und dessen Identität vorzugaukeln. Der zwischen der Y-GmbH und der X-GmbH geführte Schriftverkehr sei von den Angeklagten per E-Mail geführt worden. Es seien letztlich Geschäfte mit einem Umsatzvolumen von mehr als 6 Millionen Euro abgewickelt worden, wobei die X-GmbH keine Umsatzsteuer abgeführt habe.

Im Spätsommer habe der "falsche Strohmann" in Absprache mit den anderen Angeklagten gegenüber den Verantwortlichen der Y-GmbH und weiteren mit dieser verbundenen Unternehmen vorgetäuscht, zu einer Großlieferung von Fahrzeugen in der Lage zu sein. Das Gesamtvolumen dieses Geschäfts habe 50 Millionen Euro betragen sollen.

Zwei der Angeklagten legen Teilgeständnisse ab

In der Folge hätten die gutgläubigen Verantwortlichen der Y-GmbH bei der X-GmbH insgesamt knapp 430 Fahrzeuge bestellt und letztlich Anzahlungen in Höhe von mehr als einer Million Euro geleistet. Entsprechend ihrem Tatplan hätten die Angeklagten das Geld nicht für den Kauf der Pkw verwendet, sondern zu eigenen Zwecken abgezweigt. Unter anderem sollen Goldbarren im Wert von knapp 300 000 Euro gekauft worden sein. Ferner seien über den Strohmann mehr als 600 000 Euro in bar von dem Geschäftskonto der X-GmbH abgehoben und an die Angeklagten verteilt worden. Weitere Beträge sollen über eine in Frankreich ansässige Firma an die Angeklagten geflossen sein. Der Strohmann sei im Januar 2018 nach Aufforderung eines der Angeklagten geflohen.

Zwei der mutmaßlichen Betrüger legten Teilgeständnisse ab. Einer der Beiden befindet sich auf freiem Fuß. Zwei weitere äußerten sich nicht, einer von ihnen ist bereits wegen Steuerhinterziehung vorbestraft. Gegenstand der nun anstehenden Verhandlung sind etwaige Betrügereien zum Nachteil der Y-GmbH. Wegen der Steuerstraftaten wird bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Strafverfahren geführt. Für die Verhandlung in Offenburg sind insgesamt 18 Termine angesetzt, das Urteil wird Ende Oktober erwartet.

Der gesondert verfolgte Strohmann ist zwischenzeitlich von dem Amtsgericht Offenburg wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist mittlerweile auch rechtskräftig, so eine Pressemitteilung.