Großes Medien-Interesse: Stundenlang standen am frühen Freitag Journalisten für den Waldläufer-Prozess an. Foto: Braun/Ditfurth

Prozess: Riesiges Medieninteresse an Verhandlung gegen Yves R. / Scharfe Kontrollen und wenig Plätze

Offenburg/Oppenau - Unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen begann am Freitagmorgen in Offenburg der Prozess gegen Yves R., den bundesweit bekanntgewordenen Waldläufer aus Oppenau. Das Medieninteresse war riesig und die Plätze im Ausweich-Saal knapp.

Im Offenburger Landgericht gab es nicht genügend Platz für die Verhandlung gegen den 32-Jährigen, der im Sommer 2020 tagelang von Tausenden Polizisten in Oppenaus Wäldern gejagt worden war. Deshalb wich das Gericht in die nahegelegene Reithalle aus, die coronabedingt weitgehend leer steht.

Trotzdem gab es erhebliche Einschränkungen, da Dutzende Journalisten aus der ganzen Republik die Halle belagerten, um über den Prozess zu berichten. Deutlich mehr als zu anderen Fällen des Landgerichts. Nur 36 Plätze standen für Presse und Zuschauer bereit.

Neun Seiten Regeln, was im Saal alles verboten ist

Die Justiz hatte eigens eine neunseitige Verfügung für die Presse erlassen. Alles war genau geregelt. Vor allem, was nicht erlaubt war. Handys und Funkgeräte: verboten. Kameras, Laptops und andere Computer auch. Nichts durfte während der Sitzung aufgezeichnet werden, um mit einer Video-Berichterstattung spätere Zeugen nicht möglicherweise zu manipulieren.

Scharf waren auch die Einlasskontrollen an der Reithalle. Justizbeamte kontrollierten Ausweise, Taschen, alles wurde wie am Flughafen durchleuchtet. Bis die Presseleute in die warme Halle gelangten, waren einige schon kräftig durchgefroren.

Man hatte sich für die wenigen Plätze nicht vorab anmelden können, sondern musste einfach früh kommen. Also schon am besten um 6.30 Uhr, denn um 7.45 Uhr öffnete sich die Tür. So bildete sich in aller Herrgottsfrüh eine lange Schlange von Pressevertretern.

Fünf weitere Verhandlungstage

Da war der Angeklagte bereits im provisorischen Gerichtssaal. Mit einem Spezialtransportwagen der Justiz war er den kurzen Weg vom Offenburger Gefängnis bis in die Reithalle gefahren worden. Bis zum Prozessbeginn musste er, scharf bewacht von zahlreichen Polizisten, im Bereich hinter der Bühne ausharren, wo sonst Schauspieler oder Musiker auf ihren Auftritt in der Kulturhalle warten.

Der Prozess begann dann pünktlich kurz nach halb neun. Gleich zum Auftakt, nachdem die Anklage gegen den Waldläufer vorgelesen war, gab dieser eine persönliche Erklärung ab. Darin schilderte er den Beginn seiner abenteuerlichen Geschichte, die tagelang die Ortenauer Polizei und viele weitere Kräfte aus dem ganzen Land in Atem hielt.

Fünf weitere Verhandlungstage hat das Landgericht für den Prozess gegen Yves R. angesetzt. Nach einer Woche Pause geht es kommenden Freitag weiter. Danach sind Prozesstage am 9., 15. und 16. Februar. Das Urteil soll dann am 19. Februar fallen.