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Gesundheitsamt erarbeitet erweitertes Corona-Konzept / Behörde appelliert an Besucher, bei sich auf Symptome zu achten

Ortenau - Das Gesundheitsamt hat ein erweitertes Schutzkonzept für Pflegeheime erarbeitet und den Einrichtungen an die Hand gegeben. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Isolierung Erkrankter, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.

FFP-2-Masken Pflicht für Personal

Landrat Frank Scherer macht in der aktuellen Phase der Corona-Pandemie nochmals deutlich, dass es das oberste Ziel sei, vor allem vom Virus besonders gefährdete Gruppen, wie pflegebedürftige Personen, Ältere und Risikopatienten, zu schützen.

"Deshalb müssen wir alles dafür tun, diese Menschen bestmöglich vor Ansteckung zu schützen. Hierzu gilt es, alle sinnvollen Maßnahmen zu ergreifen und die volle Solidarität der gesamten Bevölkerung einzufordern", so Scherer.

Deshalb hat das Gesundheitsamt auf Initiative von Landrat Scherer nun ein erweitertes Schutzkonzept für die Pflegeeinrichtungen im Kreis ausgearbeitet und die Institutionen darauf hingewiesen, teilt das Landratsamt mit.

Darin wird unter anderem auf die geltende Pflicht des Pflegepersonals zum Tragen von FFP-2-Masken hingewiesen, die im engen Kontakt zu Bewohnern stehen, die aus gesundheitlichen Gründen selbst keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.

"Mit der FFP-2-Maske wird verhindert, dass das Personal sich bei möglicherweise unerkannt infizierten Bewohnern ansteckt. Gleichzeitig wird verhindert, dass das Personal möglicherweise unerkannt eine Infektion an die Bewohner weitergibt", erläutert Gesundheitsamtsleiterin Evelyn Bressau.

Neben der allgemeinen Maskenpflicht, die für Besucher von Einrichtungen während des gesamten Aufenthalts in geschlossenen Räumen gilt, weist das Gesundheitsamt in seinem Konzept darauf hin, dass auch Besucher FFP-2-Masken tragen müssen, wenn in der Einrichtung ein oder mehrere Corona-Fälle bekannt sind und der zu besuchende Bewohner keinen Mundschutz tragen kann.

Schutzkonzept um Ausbreitung zu verhindern

Ein spezielles Augenmerk wird in der Schutzkonzeption auf die sogenannte Kohortierung von Bewohnern gelegt. "Das bedeutet, dass wenn ein oder mehrere Fälle in der Einrichtung bekannt sind, möglichst drei Kohorten, also ausgewählte Personengruppen gebildet werden", erklärt die Leiterin des Gesundheitsamts.

Dabei handele es sich um "Erkrankte", "Ansteckungsverdächtige" und "Gesunde", um eine unkontrollierte weitere Ausbreitung zu verhindern.

Mediziner wissen inzwischen, dass von tatsächlich Erkrankten um den Zeitpunkt des Krankheitsbeginns herum das größte Übertragungsrisiko ausgehe. "Die Beobachtung des eigenen Gesundheitszustands ist daher enorm wichtig", betont Bressau.

Deshalb empfiehlt das Gesundheitsamt ein regelmäßiges Gesundheitsmonitoring. Bei Bewohnern sei dabei im Rahmen des Pflegekontakts ein tägliches Screening auf Covid-19-typische Krankheitssymptome durchzuführen. Auch das Pflegepersonal solle vor Dienstbeginn bei sich selbst ein Symptom-Check vornehmen.

"An die Besucher von Einrichtungen appellieren wir nochmals dringend, dass sie, wenn sie sich krank fühlen oder sie typische Covid-19-Symptome zeigen, wie Fieber, Schnupfen, Husten oder Durchfall, zu Hause bleiben.

Ein Besuch der Einrichtungen ist dann nach der Corona-Verordnung des Landes nicht erlaubt – die Ansteckungsgefahr für Bewohner und Mitarbeiter ist zu hoch", betont Bressau. Auch werde das Temperaturmessen bei Besuchern im Eingang der Einrichtungen empfohlen.

Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen sind aufgrund ihres Alters, häufig vorkommender Grunderkrankungen oder ihrer meist eingeschränkten Mobilität grundsätzlich anfälliger für Infektionen – in Zeiten von Corona besonders fatal. Der Altersdurchschnitt der bisher an Corona gestorbenen Personen im Kreis liegt bei 82 Jahren.