Schnelltests führt in der Regel nur geschultes Personal aus.      Foto: Murat

Corona: Verzeichnis von Anlaufstellen auf Webseite des Landratsamts / Schnelltests für 48 Stunden gültig

Offenburg - Die Begrifflichkeiten rund um den Nachweis einer Corona-Infektion sind in den vergangenen Monaten immer komplexer geworden: Mittlerweile gibt es Antigen-, Selbst- und PCR-Tests. Wird ein Testnachweis verlangt, so ist ein Antigen-Schnelltest grundsätzlich ausreichend, gibt das Landratsamt Hilfestellung. Anwendungsbereiche sind beispielsweise die Einreise aus einem Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet.

Schnelltests sollten dabei stets von geschultem Personal vorgenommen werden. Bei einem negativen Ergebnis erhält der Getestete einen schriftlichen Nachweis, der 48 Stunden lang gültig ist. Bei einem positiven Schnelltest besteht die Verpflichtung sich unverzüglich für 14 Tage in häusliche Absonderung zu begeben.

Positive Schnelltests sind meldepflichtig

Das Ergebnis ist meldepflichtig und sollte per PCR-Test bestätigt werden. Wenn dieser negativ ist, kann die häusliche Absonderung beendet werden. Eine Liste der kommunalen Schnelltestzentren ist auf der Internetseite des Ortenaukreises unter www.ortenaukreis.de/corona abrufbar. Auch Apotheken bieten vereinzelt Antigen-Schnelltestungen an – eine Übersicht der teilnehmenden Apotheken findet man auf der Webseite www.lak-bw.de/service/patient/antigen-schnelltests.html

Selbsttests wiederum sind zur Eigenanwendung bestimmt. Im Gegensatz zu Schnelltests sind sie nicht meldepflichtig, ein positives Ergebnis sollte allerdings immer mittels PCR-Test bestätigt werden. Sowohl bei einem positiven Schnelltest- als auch bei einem positiven Selbsttest haben die Betroffenen Anspruch darauf.

PCR-Tests werden außer zur Bestätigung, bei symptomatischen Personen oder auch für die Testung von Kontaktpersonen genutzt. PCR-Tests dürfen nur von medizinisch geschultem Personal vorgenommen werden. Eine Übersicht der Corona-Schwerpunktpraxen und Testzentren zur Abnahme eines PCR-Tests im Ortenaukreis bietet die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg auf www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/corona-anlaufstellen.