Carsten Schwänen (links), Leiter des Onkologischen Zentrums Ortenau, und Felix Momm, Chefarzt der Radio-Onkologie, mit dem neuen Linearbeschleuniger am Standort St. Josefsklinik in Offenburg. Foto: Ortenau-Klinikum Foto: Lahrer Zeitung

Gesundheit: Neues Gerät für Strahlentherapie in Betrieb

Offenburg (red/ma). Das Ortenau-Klinikum Offenburg-Kehl hat kürzlich einen dritten sogenannten Linearbeschleuniger am St. Josefsklinik in Betrieb genommen. Damit werde die strahlentherapeutische Behandlung von Krebspatienten weiter verbessert, so das Klinikum in einer Pressemitteilung. Voraussetzung war die Fertigstellung des vor zweieinhalb Jahren begonnenen Erweiterungsbaues der Radio-Onkologie.

"Mit dem neuen Behandlungsgerät verfügen wir in der Ortenau über den neuesten Stand der Technik für Hochpräzisionsstrahlentherapie und Radiochirurgie und gleichzeitig über genug Kapazität für die zügige Behandlung der Patienten, die eine Strahlentherapie benötigen", betont Christian Keller, Geschäftsführer des Ortenau-Klinikums. Mit den zwei bisherigen Großgeräten hat die Fachklinik im vergangenen Jahr rund 1700 Patienten behandelt.

Schutztor wiegt fast 25 Tonnen

Das neue Gerät verfüge über einen hochpräzisen, in allen drei Raumrichtungen verschiebbaren und in allen drei Rotationsachsen drehbaren Tisch zur Patientenlagerung, so das Ortenau-Klinikum. Um Patienten und Mitarbeiter vor einer ungewollten Strahlung zu schützen, werden an Gebäude von Strahlentherapien besondere Anforderungen gestellt, die einen erheblichen Bauaufwand verursachen. Da der neue Bestrahlungsraum in der Radio-Onkologie in Offenburg den direkten Zugang zum Bestrahlungsgerät erlaubt, war beispielsweise eine besonders dicke Tür notwendig.

Das Strahlenschutztor misst rund 1,2 Meter, wiegt etwa 24 Tonnen und wird auf Eisenbahnschienen bewegt. An anderen Stellen ist die Stahlbeton-Wand des Bestrahlungsraumes bis zu zweieinhalb Meter dick. In das neue Gebäude und das neue Großgerät hat das Ortenau Klinikum rund fünf Millionen Euro investiert. Davon entfallen rund drei Millionen auf das Gebäude und zwei Millionen auf das Bestrahlungsgerät.