Offenburg/Freiburg - Der Wirbel um die Klinikreform reißt nicht ab: Drei Aktivisten haben nun bekannt gegeben, bereits Anfang September gegen den Kreistagsbeschluss zur Agenda 2030 Klage eingereicht zu haben. Nun muss das Verwaltungsgericht Freiburg entscheiden.

Das "Bündnis für den Erhalt und Ausbau aller Ortenauer Kliniken" hat am Freitagmittag bekannt gegeben, dass mehrere seiner Mitglieder die Agenda 2030 mit einer Klage stoppen wollen. Die Mitglieder Fritz Preuschoff, Yannik Hinzmann und Lukas Matz hatten bereits Anfang September Einspruch gegen die Entscheidung des Kreisrats beim Verwaltungsgericht Freiburg eingelegt.

Ein Zug, der die Kreisverwaltung offensichtlich kalt lässt. Nicht anders lässt sich die Reaktion auf die Pressemitteilung der Kläger deuten: "Wir haben es zur Kenntnis genommen", beantwortete Presssprecher Kai Hockenjos am Freitagnachmittag die Frage unserer Zeitung nach einer Stellungnahme zum drohenden Rechtsstreit.

Doch warum klagen die Vertreter des Bündnisses nun? In der Vergangenheit habe sich das Bündnis "auf der Straße mit Demonstrationen, Infoständen und Veranstaltungen, für ihr Konzept einer wohnortnahen Gesundheitsversorgung stark gemacht, erklärt Hinzmann. Nun sei es notwendig, "auch auf rechtlicher Ebene den Kampf für den Erhalt aller Klinikstandorte aufzunehmen". Hinzmann meint weiter: "Aus diesem Grund haben wir Einspruch, gegen den in unseren Augen rechtswidrigen Beschluss zur Agenda 2030, der die Schließung vieler wichtiger Krankenhausstandorte vorsieht, eingelegt."

Bürgermeister im Kreisrat seien befangen

Die Kläger stützen sich bei ihrer Klage auf mehrere Punkte: Hauptargument ist, "dass der Kreistag nicht befugt ist, Krankenhausstandorte zu schließen", meinen die Aktivisten. Dass bestehende Bundesgesetze – insbesondere zur Notfallversorgung – nicht Bestandteil des Gutachtens gewesen seien, welches als Entscheidungsgrundlage des Kreistags diente, ist ebenfalls ein Kritikpunkt.

Des Weiteren äußern die Aktivisten ihre Missbilligung gegenüber der Klinikgeschäftsführung. Diese versuche geltendes Recht auszuhöhlen, indem sie Klinikstandorte in Betriebsstellen umwandeln will. Durch diese Namensänderung, so Hinzmann, solle verhindert werden, dass ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2016 in der Ortenau greift. Im Präzedenzfall der Kreiskliniken Calw habe das Gericht damals festgestellt, dass "ein Landkreis nicht dazu befugt ist, Kliniken zu schließen oder Gutachten darüber zu erstellen, ob er die Kliniken noch benötigt". Klinik-Chef Christian Keller hatte bei einem Pressegespräch am Montag indes betont, dass es sich bei der Namensänderung lediglich um eine Formalie handele, die vom Gesetzgeber verlangt werde.

Zudem sehen die Kläger in der "doppelten Mandatsträgerschaft" – also Bürgermeister und Kreisrat gleichzeitig zu sein – kritisch. Dies mache in manchen Fällen befangen. Laut Preuschoff, Hinzmann und Matz droht die Bevorteilung der eigenen Kommune.

Info: "Ein Skandal"

Als "Skandal" bezeichnen die Kläger die Investitionen in Klinikstandorte, die im Zuge der Agenda 2030 geschlossen würden. So zum Beispiel, wenn rund 60 Millionen Euro in den Standort Ebertplatz investiert würden, "nur um ihn dann 2030 wieder zu schließen". Ähnlich sehe es mit den Standorten, Kehl, Ettenheim und Oberkirch aus.