Der 66-Jährige Angeklagte soll nach deren Tod das Konto seiner Lebensgefährtin geplündert haben. Foto: Achnitz

Prozess: 66-Jähriger soll Tod seiner Lebensgefährtin verschleiert haben

Offenburg - Nach dem Fund einer Leiche im Oktober im Offenburger Teilort Zunsweier hat am Dienstag das Strafverfahren gegen den vormaligen Lebensgefährten der Toten begonnen. Die Anklage lautet unter anderem auf Körperverletzung mit Todesfolge.

Das Paar hatte sich im Herbst 2019 über eine Kontaktanzeige kennengelernt. Nur wenige Wochen später war der Zeitungsausträger in das Haus seiner neuen Freundin eingezogen. Der Beschuldigte machte am ersten Verhandlungstag lediglich Angaben zu seiner Person. Rund ein Drittel seines Lebens hat der Angeklagte im Gefängnis verbracht. Mehr als zehn Haftstrafen zwischen einem und drei Jahren hielt ihm der Vorsitzende Richter Stephan Hofsäß vor – alle wegen Betrugs, meist mit Autos. Er sei immer froh gewesen, wenn er verhaftet worden sei, sagte der Beschuldigte, denn dann habe die Lügerei ein Ende gehabt. "Im Gefängnis ist man immer gut aufgehoben", antwortete er auf die Frage, warum er permanent rückfällig geworden sei.

Seiner 77-jährigen Lebensgefährtin aus Zunsweier hat er den Zeugenaussagen zufolge vorgegaukelt, ein wohlhabender Mann zu sein. Tatsächlich aber ließ er sich wohl ein halbes Jahr lang von ihr aushalten, bevor sie zu Tode kam. In Zunsweier hatte man die lebenslustige Frau Mitte August zum letzten Mal gesehen. Der Beschuldigte versorgte Nachbarn, Freunde und Verwandte der Toten mit immer neuen Lügen über deren Aufenthalt, während er es sich in ihrem Haus bequem machte.

Bei einer Hausdurchsuchung wurde die Leiche der Frau entdeckt

Schließlich informierten Nachbarn im Oktober die Polizei. Während der Ermittlungen versuchte der Angeklagte auch den Beamten des Polizeireviers Offenburger einzureden, dass sich seine Partnerin in Portugal aufhalte. Die Ermittler waren jedoch misstrauisch und entdeckten bei einer Hausdurchsuchung die in einen Plastiksack verpackte und stark verweste Leiche der Frau.

Den Ermittlungen zufolge soll es Mitte August zu einem Streit zwischen den beiden gekommen sein. Laut Staatsanwalt Heiko Baumert habe der Mann die Frau dabei so gewürgt, dass sie das Bewusstsein verlor oder stolperte und mit dem Kopf auf den Boden schlug. An den Folgen der Bewusstlosigkeit oder an denen des Sturzes sei sie gestorben. In den Wochen danach soll der Angeklagte mehrfach mit der EC-Karte des Opfers Geld abgehoben und so einen Betrag von rund 18. 000 Euro erlangt haben.

Nach derzeitigem Stand könne nicht sicher nachgewiesen werden, dass der Angeklagte die Frau töten wollte oder ihren Tod zumindest billigend in Kauf genommen hat, sagte der Staatsanwalt. Er gehe aber davon aus, dass der Tod der Geschädigten für den Angeklagten vorhersehbar und vermeidbar gewesen wäre. In diesem Fall würde ihn eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren erwarten.

Die Hauptverhandlung ist auf fünf Tage angesetzt. Die Kammer hat unter anderem eine psychiatrische Sachverständige hinzugezogen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Verkündigung des Urteils für Dienstag, 20. Juli, ab 13 Uhr vorgesehen.