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Integration: Landratsamt wartet Verhandlungen zwischen Kommunalverbänden und Landesregierung ab

Ortenau (red/pme). Zehn in der Flüchtlingsarbeit Engagierte – darunter mit Sabine Dogor-Franz und Alfred Baum auch zwei Kreisräte – stellen klar: Sie und die zehn mit ihnen verbundenen Helferkreise im gesamten Landkreis "werden sich auch in Zukunft Gebührenerhöhungen widersetzen, welche selbstzahlende Flüchtlinge in unzumutbarer Weise belasten". Das geht aus einer gemeinsamen Pressemitteilung hervor, die von den zehn Helfern unterzeichnet worden ist.

Hintergrund der Mitteilung ist, dass das Landratsamt eine für den 1. Juli geplante Erhöhung der Gebühren für die Unterbringung von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften zurückgenommen habe. Statt 245 hätten Einzelpersonen monatlich 380 Euro zahlen müssen, für Familien hätte sich der Betrag um 405 Euro auf 1140 Euro verteuert.

Die Rücknahme erhält ein positives Echo: "Wir begrüßen diese Entscheidung und führen sie auf den energischen Widerstand der Flüchtlingshelferkreise, unterstützt von zahlreichen Kreisräten, zurück." Neben Sabine Dogor-Frank von der Flüchtlingshilfe Durbach und Baum, der in der Flüchtlingshilfe Renchen aktiv ist, haben Hans-Wolfgang Brassel vom Helferkreis Willstätt, Eberhard Braun vom Netzwerk Solidarität Friesenheim, Heimfried Furrer vom Freundeskreis Flüchtlinge Lahr, Erich Jais von der Flüchtlingshilfe Kehl sowie Beate Kostanzer von der Willkommensinitiative Neustart Ettenheim, Anne Müller vom Netzwerk Integration Meißenheim, Claudia Seitz vom Netzwerk Flüchtlingshilfe Hohberg und Heribert Schramm von der Flüchtlingshilfe Rebland das Schreiben unterzeichnet.

Ihr Argument: Bei einer Wohnraumgröße, die sieben Quadratmeter pro Person nicht übersteigen muss, "hätte das Quadratmeterpreise zur Folge, die auf dem freien Wohnungsmarkt als Wuchermieten gelten würden".

Migrationsamtsleiterin Alexandra Roth freut sich über das Engagement, bewertet den Vorgang jedoch anders. "Der Grund, dass wir die Erhöhung nicht umgesetzt haben, liegt nicht an ihrem energischen Widerstand." Stattdessen würden Gespräche zwischen den kommunalen Landesverbänden und der Landesregierung geführt "im Hinblick auf die Kalkulation und eventuelle Obergrenzen, die sich an den im Sozialgesetzbuch 2 akzeptierten Sätzen orientieren". Erst im Anschluss würden die Gebühren gegebenenfalls neu kalkuliert und festgesetzt werden.