Lebensgefährte von Helene Fischer bekommt vor Gericht Recht. Foto: Symbolbild/dpa

Burda wehrt sich gegen Urteil und hat bereits Berufung eingelegt.

Offenburg - Der Lebensgefährte von Sängerin Helene Fischer hat vor dem Landgericht Offenburg erfolgreich auf Gegendarstellung gegen den Burda-Verlag geklagt. Auslöser war die Titelseite der Wochenzeitschrift "Freizeit Revue", die im April 2019 erschienen war. Das bestätigte das Medienunternehmen mit Sitz in Offenburg auf Nachfrage unserer Zeitung.

Auf der Titelseite war zu lesen: "Helene Fischer: Das Baby-Interview – Sensationell, was ihr Freund verrät." Im Hintergrund der Schlagzeile waren Bilder von Helene Fischer und dem Kläger abgebildet. Das zu diesem Text gehörige Interview im Innenteil der Zeitschrift wurde allerdings mit einem anderen Prominenten geführt, mit dem die Sängerin befreundet ist. Ihr Lebensgefährte verlangte daher eine Gegendarstellung. Diese solle auf der Titelseite in der nächsten Ausgabe der Illustrierten erscheinen.

Das Landgericht Offenburg hat entschieden, dass die Schlagzeilen auf der Titelseite im Kontext mit den Fotoaufnahmen des Klägers und Helene Fischer nur so verstanden werden könnten, dass der Kläger als Lebensgefährte von Helene Fischer das "Baby-Interview" geführt habe. Da dies nicht der Fall sei, stehe ihm ein Anspruch auf Gegendarstellung zu.

Der Verlag hatte argumentiert, dass durch die Worte "was ihr Freund verrät" jeder der vielen Freunde von Fischer gemeint sein könne. Das überzeugte das Gericht nicht. Ein unbefangener Kioskleser würde die Schlagzeile in dem von dem Kläger genannten Sinne verstehen.

Burda wehrt sich gegen das Urteil. Man habe bereits Berufung eingelegt, sagte eine Sprecherin des Burda-Verlags auf Nachfrage. Die entsprechende Burda-Illustrierte hatte vor zwei Jahren in einem ähnlichen Fall gegen Bundestrainer Jogi Löw verloren, auch wegen einer missverständlichen Schlagzeile auf der Titelseite.