Landesjustizminister Guido Wolf (vorne) besuchte am Donnerstag das Haus der Jugend in Offenburg. Dort empfangen haben ihn unter anderem der Ortenauer Sozialdezernent Georg Benz (links) und Polizeipräsident Reinhard Renter. Foto: Achnitz

Projekt: Justizminister besucht Einrichtung in Offenburg / Weitere Standorte im Ortenaukreis denkbar

Offenburg - Die Pandemie hat eine offizielle Eröffnungsfeier bislang verhindert. Dennoch hat sich Justizminister Guido Wolf (CDU) am Donnerstag persönlich einen Eindruck vom Betrieb im Haus des Jugendstrafrechts in Offenburg verschafft.

In der Straßburger Straße in Offenburg arbeiten Jugenddezernenten der Staatsanwaltschaft, Sachbearbeiter der Polizei und des Jugendamts Tür an Tür. Eingebunden sind auch die Jugendgerichte und externe Partner wie die Stadt Offenburg, die Agentur für Arbeit, die Diakonie oder die Soziale Rechtspflege.

Die räumliche Nähe und die gemeinsame Arbeit auf dem kurzen Dienstweg sollen es möglichen, abgestimmt und schnell auf Straftaten von Jugendlichen zu reagieren. So sollen Strafverfahren verkürzt und Jugendkriminalität dauerhaft reduziert werden, sagte Justizminister Guido Wolf bei seinem Besuch. Opferschutz und Prävention sind daher zwei weitere Tätigkeitsfelder.

Wie das im Idealfall funktioniert, schilderte Herwig Schäfer, Leiter der Staatsanwaltschaft Offenburg, an einem Beispiel: "Es kann sein, dass ein Ladendieb aus der Innenstadt gleich nach der Festnahme hierhin geführt wird, dass man die Eltern anruft, und dass die Jugendamtsmitarbeiter, der Staatsanwalt und die Polizisten gemeinsam eine Vernehmung durchführen."

So könne es sein, dass der Jugendliche, der morgens einen Diebstahl begehe, schon mittags wisse, wo er zwei Tage später seine Arbeitsauflage zu erfüllen habe. Das sei schon vorkommen und so strebe man es an. Normalerweise dauere ein Jugendstrafverfahren etwa vier bis sechs Wochen.

Land will Verfahren deutlich verkürzen

Der Minister betonte die Vorteile derartig verkürzter Verfahren. Über gemeinsame Fallkonferenzen und Hausbesprechungen sollen die für den Einzelfall passenden Sanktionsmittel gefunden werden: "Wir sagen immer so schön, die Strafe folgt der Tat auf dem Fuß."

Es gehe in den Häusern des Jugendrechts auch darum, junge Menschen, die auf die schiefe Bahn geraten, davor zu bewahren, lebenslang als Straftäter abgestempelt zu werden. "So können kriminelle Karrieren gestoppt werden, bevor sie richtig in Gang kommen", sagte Wolf.

Jugendlichen und Heranwachsenden, die polizeilich in Erscheinung treten, wolle man Auswege aufzeigen und Hilfe anbieten. Er habe gelernt, so Wolf, dass dazu mit ihnen "normverdeutlichende Gespräche" geführt würden.

Der präventive Bereich erstreckt sich vor allem und insbesondere in den schulischen Bereich. Dort werden Maßnahmen für Schulschwänzer umgesetzt, Schulsprechstunden abgehalten und Präventionsveranstaltungen, etwa zu den Themen Drogen, Medien und Gewalt angeboten. Zudem werden im Haus des Jugendrechts alle Verfahren gegen jugendliche Intensivtäter bis zum 21. Lebensjahr aus dem Landgerichtsbezirk Offenburg bearbeitet.

Die Häuser des Jugendrechts in Baden-Württemberg seien bundesweite Vorbilder, sagte der Justizminister. Die erste Einrichtung dieser Art sei 1999 in Bad Cannstatt eröffnet worden, das Offenburger Haus sei bereits das sechste.

Bei einer erfolgreichen Entwicklung sei mittelfristig beabsichtigt, in enger Abstimmung mit den Verantwortlichen vor Ort auch in Lahr und Kehl Häuser des Jugendrechts einzurichten. "Wenn sich vor Ort die Partner finden, dann ist das Justizministerium an Bord", stellte der Minister fest.

Zuständigkeit

Zuständig ist das landesweit sechste Haus des Jugendrechts für Verfahren gegen jugendliche Täter bis einschließlich 18 Jahren mit Ausnahme von Tötungsdelikten, Sexualdelikten, häusliche Gewalt und anderen Sonderdelikten), soweit die Täter ihren Wohnort im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Offenburg haben).

Damit liegt auch Lahr und die südliche Ortenau im Zuständigkeitsbereich des Hauses. Beteiligt sind die Staatsanwaltschaft, das Polizeipräsidium, das Landratsamt sowie (extern) das Amtsgericht.